Der Kantonsrat hat die Regierung damit beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften an Schulen sowie in Bezug auf die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieser Forderung kommt die Regierung nun nach. Sie unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderungen, die voraussichtlich im September beraten werden.
Im Wesentlichen geht es in der Vorlage um drei Punkte:
- Kopftuchverbot: Unter anderem aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids und der damit verbundenen Begründung verzichtet die Regierung auf ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen. Im Gesetz wird jedoch festgehalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler «korrekt zu kleiden» haben. Ausserdem sollen sie auf Bekleidung verzichten, die den ungestörten Unterricht oder den Schulfrieden gefährden.
- Dispensationen: Schülerinnen und Schüler haben alle obligatorischen Fächer und Unterrichtsveranstaltungen zu besuchen. Diesen Grundsatz will die Regierung im Volksschulgesetz festhalten. Dispensationen sollen aber weiterhin möglich bleiben, wenn «ein wichtiger Grund vorliegt» und unter der Bedingung, dass das Schulkind trotz der Dispens einen noch «ausreichenden Grundschulunterricht» erhält.
- Burkaverbot: Die Regierung will kein generelles Burkaverbot, schlägt aber ein «eingeschränktes Gesichtsverhüllungsverbot» im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen vor. Weigert sich eine Person trotz Aufforderung, ihr Gesicht zu zeigen, soll sie gebüsst werden können.