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Bundesgerichtsurteil Religiöse Privatschulen in St. Gallen unter Beobachtung

Das Bundesgericht hat im November einem islamischen Kindergarten eine Absage erteilt: Die Trennung zwischen religiösen und weltlichen Inhalten fehle. Ein allgemein formuliertes Urteil, das Signalwirkung haben könnte. Der Kanton St. Gallen wird jetzt aktiv.

Gut ein Viertel der 20 Privatschulen im Kanton St. Gallen seien konfessionell geprägt, sagt der Leiter des Amtes für Volksschulen, Alexander Kummer. Und wegen des jüngsten Bundesgerichtsurteils könnten diese Schulen neu beurteilt werden.

  • Wenn die Religion auch weltliche Fächer wie Biologie oder Geschichte beeinflusst, dann wird das jüngste Urteil des Bundesgerichts verletzt, weil religiöse und weltliche Inhalte nicht getrennt werden.
  • Betreffen könnte das Urteil die christlich-konservativ geprägten Schulen der Piusbruderschaft in Wangs, Vilters und Wil.

Stellt der Rechtsdienst des St. Galler Bildungsdepartements fest, dass das Urteil Auswirkungen auf den Kanton St. Gallen hat, dann wird das Amt für Volksschule einen Antrag an den Erziehungsrat stellen. Der Erziehungsrat hat die Aufsicht über die Privatschulen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

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