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Blick durch ein Fenster mit Eisengitter, Wald im Hintergrund, Betonhaus
Legende: Lebenslänglich verwahrt bedeutet lebenslänglich hiner Gitter. Ohne Chance auf Entlassung. Keystone

Ostschweiz Verwahrungsinitiative: Umsetzung gestaltet sich schwierig

Im Februar 2004 hat das Schweizer Stimmvolk die Verwahrungsinitiative deutlich angenommen. Nicht therapierbare und extrem gefährliche Straftäter können somit ein Leben lang eingesperrt werden. In der Praxis wird davon jedoch wenig Gebrauch gemacht.

2004 nimmt das Schweizer Stimmvolk die Verwahrungsinitiative mit über 56 Prozent Ja-Stimmen an. Vier Jahre später, 2008, tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Weitere zwei Jahre später wird im Kanton Thurgau die erste lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen: Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilt einen 43-Jährigen wegen Mord zu 20 Jahren Haft mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung. Der Mann hatte ein thailändische Callgirl umgebracht. Es ist das einzige rechtskräftige Urteil bis heute.

Vier weitere Gerichte sprechen lebenslängliche Verwahrungen aus, alle Fälle sind an verschiedenen Gerichten hängig. Im Dezember 2013 fällt das Bundesgericht ein Grundsatzurteil: Wenn ein Gutachter einen Täter für die nächsten 20 Jahre als nicht therapierbar einstufe, reiche dies nicht als Grundlage für eine lebenslängliche Verwahrung. Konkret geht es in dem Fall um den Mord an dem Au-Pair Mädchen Lucie.

Bei der Umsetzung happerts

Die Ostschweizerin Anita Chaaban, Initiantin der Verwahrungsinitiative, zieht zehn Jahre nach Annahme der Initiative eine ernüchternde Bilanz: Sie sei froh, dass ihr Anliegen im Gesetz verankert worden sei, bei der Umsetzung in der Praxis happere es jedoch gewaltig. «Kaum jemand getraut sich, eine lebenslängliche Verwahrung auszusprechen.» Es gehe nach wie vor um die Täter und nicht um die Opfer, so Chaaban.

Gutachter haben Respekt

Um eine lebenslängliche Verwahrung auszusprechen, müssen sich die Richter auf zwei unabhängige Gutachten abstützen. Gutachten, die einen Täter als extrem gefährlich und als nicht therapierbar einstufen. Thomas Knecht, Leiter Forensische Psychiatrie am Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden, erstellt solche Gutachen.

Er habe grossen Respekt davor, jemanden als untherapierbar einzustufen, habe dies aber schon mehrmals gemacht, so Knecht im Gespräch mit der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Hauptproblem für die Psychiater, die solche Gutachten erstellten, sei der Zeithorizont, so Knecht. Es sei extrem schwierig, eine Prognose auf Jahre hinaus abzugeben. Und genau dies mache die Umsetzung der lebenslänglichen Verwahrung in der Praxis schwierig.

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