Luzern: Gemeinden müssen Kinderbetreuung anbieten
Der Kanton Luzern geht im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter als der Bund und schliesst die Schulen bis nach den Osterferien. Für nötige Betreuungsangebote nimmt er die Gemeinden in die Pflicht.
Der Regierungsrat verpflichte die Gemeinden, ein Betreuungsangebot für einzelne Kinder im Kita-, Kindergarten- und Primarschulalter anzubieten, sagte Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann am Freitag vor den Medien. Es gäbe bereits heute Betreuungsangebote. Luzern verzichtet auf Präsenzunterricht bis am 10. April und damit länger, als es der Bund vorgab. «Wir sehen keinen Zweck, noch eine Woche vor den Osterferien Schulen mit Präsenzunterricht zu betreiben», sagte Schwerzmann. Er betonte, die Schulen seien für Schüler geschlossen, nun sei Fernunterricht das Gebot der Stunde.
Nicht betroffen von der Schliessung seien die Heilpädagogischen Schulen in Schüpfheim und Hohenrain. Dabei handle es sich um Schul- und Wohninstitutionen. Die grösste Herausforderung sei es sicherzustellen, dass Fernunterricht so bald wie möglich stattfinden könne. Auch müsse die Durchführung bereits geplanter Prüfungen organisiert werden, denn etwa eine Matura könne nicht einfach um ein Jahr verschoben werden.
Zug: Lernende erhalten Fernunterricht
Im Kanton Zug sollen die Schülerinnen und Schüler Fernunterricht erhalten, teilte die Zuger Bildungsdirektion mit. Geschlossen bleiben die öffentlichen und die privaten Schulen, aber auch die Sonderschulen und die Schulen der tertiären Bildung. Die Schülerinnen und Schüler wechselten vom Präsenz- auf den Fernunterricht, heisst es in der Mitteilung. Damit könnten die Sozialkontakte reduziert werden. Zur Wirksamkeit der Massnahme gehöre, dass die Kinder und Jugendlichen möglichst zu Hause blieben.
Gemäss der Mitteilung ist es Aufgabe der Schulen, den Fernunterricht zu organisieren. Wie eine Notbetreuung für die Kinder aussehen könnte, wollen die Behörden am Samstag entscheiden. Sie solle aber auf ein Minimum beschränkt bleiben, weil die Ansteckungsgefahr bei einer externen Betreuung nicht kleiner sei als im Schulunterricht.
Schwyz: Eltern sind verantwortlich
Im Kanton Schwyz heisst es, dass der Unterricht ausfalle und die Eltern selbst für die Kinderbetreuung einspringen müssten. Das kantonale Bildungsdepartement will aber zusammen mit den Schulen prüfen, «ob und in welcher Form allenfalls Betreuungsangebote an den Schulen eingerichtet werden könnten», heisst es in der Mitteilung. Solche Angebote lässt der Bund explizit zu. Sie sollen verhindern, dass Grosseltern sich um die Kinder kümmern. Die Schulen bleiben im Kanton Schwyz ab dem 16. März bis am 4. April 2020 geschlossen.
Uri, Obwalden und Nidwalden: Volksschulen müssen Betreuung sicherstellen
In Uri findet an Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten bis mindestens am 4. April 2020 kein Unterricht statt. Die Schulen sind angehalten, so lange wie möglich während den Unterrichtszeiten ein Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 12 Jahren (Kindergarten und Primarschule) sicherzustellen.
Nidwalden: Gemeinden sollen Betreuung bereitstellen
Im Kanton Nidwalden sollen die Gemeinden sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht daheim von ihren Eltern betreut werden können, während den üblichen Unterrichtszeiten in den Schulen entweder durch das offizielle Betreuungspersonal oder auch durch Lehrpersonen betreut werden; dabei apelliert die Nidwaldner Regierung an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Eltern. Diese sollen sich kulant zeigen und den Eltern nötigenfalls entgegenkommen.
Obwalden: Gemeinden und Kantonsschule sollen in die Bresche springen
Können im Kanton Obwalden die Eltern die Betreuung der Kinder nicht daheim gewährleisten , sollen hier ebenfalls die Gemeinden oder auch die Kantonsschule aushelfen.