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Reaktion von Martin Grab auf seine Dopingsperre
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 28.08.2019. Bild: Keystone
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Dopingsperre definitiv Schwinger Martin Grab akzeptiert Urteil

Ende August sperrte Swiss Olympic den siebenfachen Eidgenossen Martin Grab rückwirkend per 9.April für zwei Jahre. Die Sperre gilt für sämtliche Funktionen in sämtlichen Sportarten. Beim 40-Jährigen war im April 2018 ausserhalb eines Wettkampfes eine Dopingprobe durchgeführt worden, bei der die verbotene Substanz Tamoxifen nachgewiesen wurde.

In der Medizin wird Tamoxifen oft als Mittel zur Vorbeugung und Behandlung von Brustkrebs eingesetzt. Im Zusammenhang mit Anabolika-Kuren kann es deren Nebenwirkungen reduzieren und steht daher auf der Liste der verbotenen Substanzen im Sport.

Festsieg in Zug aberkannt

Grab hatte Anfang Mai 2018 seinen Rücktritt verkündet, noch bevor das Dopingvergehen bekannt wurde. Im sportlichen Palmarès verliert Grab nach einem Urteil des Eidgenössischen Schwingerverbandes den Festsieg und den Kranzgewinn am Zuger Kantonalfest sowie den Kranzgewinn am Schwyzer Kantonalfest. Beide Feste hatte Grab im Zeitraum April/Mai 2018 bestritten.

«Absolut unerklärlich»

Grab bestreitet bis heute, wissentlich und willentlich gedopt zu haben. im August 2018 hatte er mitgeteilt, es sei für ihn «absolut unerklärlich», wie dies Substanz in seinen Körper gelangen konnte.

«Ich bin erschüttert, schockiert und verunsichert über dieses Resultat. Fairer und sauberer Sport ist und war für mich mein ganzes Leben lang das Wichtigste», so der 40-Jährige damals.

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