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Zentralschweiz Einsiedeln verweigert ETH-Professor den roten Pass

Einem pensionierten ETH-Professor bleibt der Schweizer Pass verwehrt, obschon er seit 39 Jahren in der Gemeinde Einsiedeln wohnt. Die Bezirksversammlung hat ein Einbürgerungsgesuch des 75-jährigen Amerikaners abgelehnt. «Schweiz Aktuell» war bei der hitzigen Diskussion dabei.

«Wie kann man nach 40 Jahren nicht integriert sein?», wundert sich Irving John Dunn. «Ich habe drei Kinder, eine Enkelin hier.» Der Fall des ETH-Professors war das erste Mal, dass der Bezirksrat der Bezirksgemeinde empfohlen hatte, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen. Und: Es war ein spezieller Fall. Der Amerikaner im Ruhestand entsprach zwar in vielem den Kriterien – gute Deutschkenntnisse und ein tadelloser Leumund. Doch beim Test über die lokalen Kenntnisse war er durchgefallen.

Mangelnde Kenntnisse in Politik und Geografie

«Der Gesuchsteller konnte keinen Namen von Freunden in Einsiedeln nennen, auch nimmt er kaum am gesellschaftlichen Leben hier teil», begründet Hermann Betschart, Bezirksamman von Einsiedeln die Empfehlung des Bezirkrates gegenüber ‹‹Schweiz aktuell››.

Die Kommission wirft dem Professor mangelnde Kenntnisse in Schwyzer und Einsiedler Geografie und Politik vor. Sie vermutet, dass sich der Antragsteller vor allem wegen persönlicher Vorteile und Sicherheiten einbürgern lassen will.

Die Bezirksgemeinde schloss sich am Montagabend dieser Meinung an und lehnte das Einbürgerungsgesuch ab: «Nach lebhafter Diskussion», wie die Bezirksgemeinde mitteilt. Die Entscheidung fiel «mit deutlicher Mehrheit» in offener Abstimmung, ausgezählt wurde nicht.

Trotz Nein Kosten von 3600 Franken

Der Kalifornier erklärte dagegen, er fühle sich seit langem in der Schweiz zuhause, habe unter anderem an der ETH viel für die Ausbildung junger Schweizer geleistet. Und er kritisierte die Behörde, sie habe sich nicht wirklich interessiert, etwas über ihn herauszufinden: «Es war wie ein Schulzimmer mit sechs Lehrern. Ich habe mich einfach an einige Dinge nicht erinnern können. Dinge wie das Dorf Egg oder Wilerzell.»

Der Einbürgerungswillige muss trotz negativem Bescheid 3600 Franken Verwaltungsgebühr bezahlen. Der Amerikaner kann gegen den Entscheid innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde führen.

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