«Laienrichter geniessen eine breite Akzeptanz. Man attestiert ihnen eine gewisse Nähe zur Lebenswirklichkeit der gewöhlichen Menschen», sagt Lorenz Droese, Zivilverfahrensrechtler an der Universität Luzern.
Auf die Frage, ob in einem medial so breit diskutierten Fall gerade Laienrichterinnen und Laienrichter nicht speziell befangen sein könnten, meint Lorenz Droese: «Das würde ich so nicht sagen. Auch hier kommt es auf den Charakter und die Persönlichkeit an. Da hilft einem die juristische Ausbildung nicht wirklich.»
Grenzen sieht Lorenz Droese, wenn Laienrichterinnen unerfahren seien und bei juristisch komplexen Fällen.
In der Zentralschweiz gibt es auf der Ebene der Kantonsgerichte ausser im Kanton Luzern noch überall Laienrichterinnen und Laienrichter - im Kanton Zug werden Laien allerdings nur als Ersatzrichter eingesetzt.