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Alma Wiecken, Mitglied der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus zum Vorfall
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.03.2019. Bild: Keystone
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Kostüme des Ku-Klux-Klans Schwyzer Fasnachtsauftritt hat ein Nachspiel

Nach dem Auftritt von mehreren Personen in weissen Kutten des Ku-Klux-Klans hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen.

Man habe bereits erste Informationen über den Aufmarsch gehabt, der vom Güdelmontag auf den Dienstag stattgefunden habe, sagte ein Sprecher der Schwyzer Kantonspolizei. Nach dem Auftauchen von Bild- und Videomaterial in den Medien werde die Polizei den Vorfall nun sauber abklären. Weitere Angaben machte die Polizei nicht.

Rassistische Vereinigung in den USA

Der rassistische Ku-Klux-Klan wurde in seiner ursprünglichen Form 1865 im US-Bundesstaat Tennessee gegründet. Mit Morden an Afroamerikanern und Attentaten auf Politiker kämpfte der Geheimbund gegen die Abschaffung der Sklaverei. Bei nächtlichen Überfällen trugen Mitglieder weisse Kutten mit Kapuzen und verbreiteten mit brennenden Kreuzen Angst und Schrecken. Seit den 1990er Jahren greift der Klan gezielt schwarze Kirchengemeinden an.

Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm?

Es sei natürlich nicht zu tolerien, wenn Personen einen solchen Umzug machen, sei dies nun an der Fasnacht oder in einem andern Zusammenhang, sagt die Juristin und Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Alma Wiecken. Grundsätzlich könne ein solcher Vorfall rechtliche Folgen haben, es komme aber immer auf den konkreten Fall und den Gesamtzusammenhang an.

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