Die Schwyzer Regierung beantwortet einen Vorstoss aus dem Parlament zum Vorfall an der letzten Fasnacht: Zwölf Personen sind am Güdismontag in Schwyz als rassistischer Ku-Klux-Klan verkleidet mit brennenden Fackeln Richtung Hauptplatz unterwegs gewesen. Die SP hat der Regierung Fragen zu diesem Ereignis gestellt: Was hält der Regierungsrat von solchen Auftritten, was unternimmt der Kanton gegen Rassismus?
Die Antwort der Regierung:
- Der Regierungsrat erachte eine solche Verkleidung und Verhaltensweise als unangebracht und geschmacklos. Es gehe dabei auch um Moral, Anstand und Respekt.
- Ob das Verhalten auch strafrechtlich relevant sei und entsprechende Konsequenzen habe, werde der weitere Verlauf des Strafverfahrens zeigen.
Bei der Kantonspolizei nimmt der Kantonale Nachrichtendienst (KND) als kantonale Vollzugsbehörde die Aufgaben gemäss Nachrichtendienstgesetz wahr. Er ist der Kriminalpolizei zugeordnet.
Dabei arbeitet er eng mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammen.
- Der NDB unterstützt den KND als kantonale Vollzugsstelle mit der Finanzierung von 150 Stellenprozenten im Umfang von Fr. 150 000.- pro Jahr. Weitere 50 Stellenprozente werden von der Kantonspolizei Schwyz intern erbracht.
Der Schwyzer Regierungsrat hält zudem fest, dass keine Rede davon sein könne, dass der Kanton Schwyz ein Hort von (Rechts- oder Links-)
Extremismus sei. Dies ändere jedoch nichts daran, dass auftretende Einzelfälle ernst zu nehmen und unter gegebenen Voraussetzungen mit den entsprechenden Mitteln der Rechtsordnung konsequent zu ahnden seien.