- Die Nidwaldner Gemeinden müssen die Feuerwehrersatzabgabe nicht mehr zwingend für Feuerwehrzwecke verwenden.
- Der Landrat hat die bisherige Zweckbindung in der zweiten Lesung auf Antrag der Regierung aus dem revidierten Brandschutz- und Feuerwehrgesetz gestrichen.
- Die Gemeinden sollen über das Geld in der laufenden Rechnung verfügen können, sagte Regierungsrätin Karin Kayser. Der Landrat folgte ihr einstimmig.
- Grund für die Änderung ist, dass die Ersatzabgabe in vielen Gemeinden nicht mehr ausreicht, um die Feuerwehrausgaben zu decken.
- Die Revision des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes schafft zudem das Kaminfegermonopol ab. Das Gesetz wurde nach zweiter Lesung mit 56 zu 2 Stimmen genehmigt.
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Landrat Nidwalden Zweckbindung für Feuerwehrersatzabgabe fällt
sda/joel; Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr