Grund für den Stellenwechsel von Esther Omlin seien «unterschiedliche Auffassungen zu Arbeitsprozessen innerhalb der Staatsanwaltschaft», heisst es beim Kanton. Die Oberstaatsanwältin tritt Ende Juni zurück und nehme eine amtliche Funktion ausserhalb Obwaldens an.
Rücktritt selber eingereicht
Im vergangenen Sommer wurden nach Unstimmigkeiten im Team eine Strafanzeige und eine Aufsichtsbeschwerde gegen Omlin eingereicht. Diese seien aber nicht ausschlaggebend gewesen, sagt die Oberstaatsanwältin, welche die Kündigung selber eingereicht hat.
Ich habe schon häufig solche Turbulenzen erlebt, auch gravierendere als die aktuellen.
Die Aufsichtsbeschwerde wurde mittlerweile vom Obergericht behandelt. Zum Inhalt kann der Kanton aber nicht kommunizieren, da das Verfahren nicht öffentlich ist. Die Anzeige, die von einem ausserkantonalen Staatsanwalt behandelt wird, ist noch hängig.
Die frei werdende Stelle wird demnächst ausgeschrieben. In der Übergangsphase übernimmt der stellvertretende Oberstaatsanwalt ad interim die Leitung.