Die ober- und die unterirdische Ausbauvariante für die Zeit um 2030 sind bereits im gültigen nationalen Sachplan Verkehr aufgeführt. Der Bund ist der Meinung, dass beide Projekte «zum heutigen Zeitpunkt als gleichwertig» zu beurteilen seien, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zum Luzerner Richtplan des Bundesrats.
Für beide Varianten soll das Land reserviert bleiben. Falls der Durchgangsbahnhof scheitere, zum Beispiel aus finanziellen Gründen, dann habe der Kanton noch eine andere Option die Kapazitäten des Bahnhofs Luzern zu erweitern.
Der Kanton Luzern müsse seine Richtplanung aber nicht ändern, heisst es auf Anfrage von Radio SRF beim Bundesamt für Verkehr. Es gäbe keine Vorschriften für eine zweite Variante.
Der Vorbehalt, welcher im Richtplan formuliert sei, solle als Warnung verstanden werden: Falls es mit dem Durchgangsbahnhof nicht klappe, solle man eine oberirdische Variante prüfen können.
Luzern bevorzugt einen Tiefbahnhof
Die Luzerner Regierung favorisiert klar den Tiefbahnhof. Nur so liessen sich auch die Kapazitätsprobleme im Bahnhof selber beheben, argumentierte der Regierungsrat. Das Luzerner Stimmvolk hatte 2009 20 Millionen Franken für ein Vorprojekt bewilligt. Favorisiert wurde der Tiefbahnhof auch im letzten Richtplan von 2011, dem der Bundesrat zugestimmt hatte.
Tiefbahhof und Gleisausbau
Das Projekt für einen Durchgangsbahnhof in Luzern sieht einen unterirdischen Bahnhof mit vier Gleisen unter der heutigen Station vor. Ein Tunnel unter dem Vierwaldstättersee ab Ebikon, sowie ein Tunnel unter der Neustadt sollen den neuen Bahnhof mit dem bestehenden Schienennetz verbinden. Die geschätzten Kosten würden 2,4 Milliarden Franken betragen.
Die zweite Variante im Sachplan des Bundes umfasst einen Ausbau des Gleises am Rotsee auf Doppelspur inklusive einer neuen Reussbrücke im Gebiet Fluhmühle. Neben kürzeren Tunnelabschnitten beinhaltet sie auch einen partiellen Dreispurausbau im Bereich der heutigen Doppelspur Gütsch-Luzern.
Keine Verpflichtung
Der Bundersrat hatte bereits im Juni darüber informiert, dass er den 2015 teilrevidierten Richtplan des Kantons Luzern im Grundsatz genehmigt hat. Allerdings ergebe sich für den Bund aus der Richtplangenehmigung keine Verpflichtung für eine spätere Finanzierung und Realisierung.