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Zentralschweiz Urteil im Fall Walker kommt frühestens Mitte Dezember

Im Mordprozess um den Erstfelder Barbetreiber hat das Obergericht die Urteilsberatungen begonnen. Mit einem Urteil ist nicht vor Mitte Dezember zu rechnen.

Aufgrund der neusten Entwicklungen während der Gerichtsverhandlung werde das Urner Obergericht zusätzliche Beweise abnehmen und Stellungnahmen einholen, heissts es in einer Mitteilung. Bei den vertieften Abklärungen geht es unter anderem um den Hauptbelastungszeugen.

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Gericht braucht noch Fakten
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Dieser blieb für die Urner Justiz offiziell unauffindbar. Die SRF-Sendung «Rundschau» machte im Rahmen des Prozesses hingegen bekannt, dass er ein in Frankreich verurteilter Drogenhändler und verstorben sei. Das Obergericht liess der Urner Polizei einen Fragekatalog zukommen. Damit wollen die Richter genaueres erfahren zu einem früheren Verfahren im Zusammenhang mit dem Hauptbelastungszeugen.

Von der SRF-Sendung «Rundschau» verlangt das Obergericht laut Mitteilung die vollständige Herausgabe aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem verurteilten Auftragsschützen und dem toten Hauptbelastungszeugen.

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