Die Richter haben im Rahmen einer öffentlichen Beratung festgehalten, dass Kosten eines Polizeieinsatzes bei unfriedlichen Demonstrationen nicht zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer überwälzt werden dürfen. Dies sah ein Artikel des Polizeigesetzes vor.
Dieser verstösst gemäss Bundesgericht gegen das Äquivalenzprinzip, das in diesem Fall verbietet, dass alle Teilnehmer einer unfriedlichen Demonstration in einen Topf geworfen werden. Es dürfe bei einer Kostenüberwälzung nicht unbeachtet bleiben, wie sich eine Person verhalten habe.
Organisator hat Kosten «selbst in der Hand»
Anders sehen die Lausanner Richter die Situation hinsichtlich der Kostenüberwälzung auf Veranstalter. Die entsprechende Bestimmung sei ausreichend klar.
Sie hält fest, dass ein Veranstalter kostenpflichtig wird, wenn er nicht über eine erforderliche Bewilligung verfügt oder Auflagen vorsätzlich oder grobfahrlässig nicht einhält.
Damit besteht gemäss Bundesgericht eine ausreichend hohe Hürde für eine allfällige Kostenüberbindung. Der Organisator habe damit die zu erwartenden Kosten «selbst in der Hand».
Abschreckende Wirkung
Die Demokratischen Juristen Luzern (DJL) stellten in einer ersten Reaktion fest, dass das Bundesgericht ihre Bedenken teilweise geteilt habe. Dass die Gebührenüberwälzung auf Veranstalter vom Gericht aber nicht aufgehoben worden sei, nehmen sie mit Besorgnis zur Kenntnis.
Im Zentrum der Kritik der DJL ist die abschreckende Wirkung der Kostenüberwälzung. Diese Wirkung führe dazu, dass sich für traditionell alljährlich stattfindende Kundgebungen keine Gesuchsteller mehr finden liessen.
«Nun besteht Rechtssicherheit»
Der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) sagt auf Anfrage, er sei zufrieden mit dem Teilerfolg. Mit dem Urteil herrsche nun Rechtssicherheit, denn Luzern sei der erste Kanton, der eine solche Kostenersatzregelung vorsehe.
Wie der Kanton Luzern nun vorgeht, ist noch offen. Sein Departement warte die schriftliche Begründung des Urteils ab und werde dieses dann analysieren, teilte Winiker mit. In welcher Form künftig gewaltausübende Personen für die Deckung der Polizeikosten zur Rechenschaft gezogen würden, könne er deswegen noch nicht sagen.