Politisch aktiv - in den Achtzigerjahren sowohl Mitglied des Luzerner Stadt- als auch des Kantonsparlaments für die linke Partei POCH - das ist Heidi Joos. Heute ist sie 65 Jahren alt, noch immer engagiert. Sie war es, die am Pfingstsamstag von der Polizei im Rahmen einer unbewilligten Demonstration gegen die Corona-Massnahmen des Bundes festgenommen worden war, weil sie sich nicht vom Luzerner Bahnhofplatz hatte wegweisen lassen wollen.
«Ich lebe schon lange in dieser Stadt und habe so etwas noch nie erlebt. Der Platz war fast leer. Die Menschen standen viel weiter auseinander als zwei Meter», meint Heidi Joos. Sie sei für ihre Freiheitsrechte eingestanden und habe sich deshalb geweigert, den Platz zu verlassen.
Handgemenge mit Folgen
Bei der Festnahme kam es offenbar zu einem Handgemenge, sagt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft: «Die Untersuchung gegen sie läuft. Es geht um Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte und Hinderung einer Amtshandlung, weil sie sich in einer Polizeikontrolle nicht kooperativ verhalten hat. Ihr wird auch vorgeworfen, eine Polizistin gebissen zu haben.»
Dies bestreitet Heidi Joos nicht. «Irgendwie sind wir aneinander geraten. Ich habe ein blaues Auge, sie wohl auch einen Kratzer oder einen roten Fleck irgendwo. Aber - Entschuldigung! Diese Dame hat mich einfach rabiat behandelt.»
Joos überlegt sich rechtliche Schritte
Was nachher geschah, bezeichnet Heidi Joos als unverhältnismässig. Sie musste die Nacht in einer Zelle verbringen und behauptet, dass sie sich nirgends die Hände waschen konnte und nicht auf ihre Rechte aufmerksam gemacht wurde. Die Nacht in der Zelle bestätigt die Luzerner Staatsanwaltschaft, zu den anderen Vorwürfen sagt sie nichts, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Die Luzerner Polizei selbst schweigt. Auf die Frage nach der Verhältnismässigkeit dieser Massnahme sagt Christian Bertschi, Sprecher der Polizei: «Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Wir können deshalb keine weiteren Auskünfte dazu erteilen.» Heidi Joos überlegt sich, selber rechtlich gegen die Polizei vorzugehen.