Der Urner Landrat hat am Mittwoch eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) zurückgewiesen. Die Kernpunkte der Vorlagen - E-Voting und Vorschlagverfahren - waren bereits in erster Lesung gestrichen worden.
Sicherheitsbedenken gegen E-Voting
Die wichtigste vorgesehene Neuerung war die Einführung der elektronischen Stimmabgabe. In der ersten Lesung hatten sich die Fraktion allerdings durchgehend dafür ausgesprochen, die Artikel zum E-Voting zu streichen. Grund waren etwa Sicherheitsbedenken.
Ebenfalls gestrichen hatte das Parlament die Artikel, welche das Vorschlagsverfahren für Majorzwahlen betreffen. Mit der Änderung zum E-Voting hätten Kandidaten bei Majorzwahlen neu offiziell angemeldet werden müssen. Wilde Kandidaturen in letzter Minute, wie sie in Uri üblich sind, wären damit nicht mehr möglich gewesen.