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Unterschiedliche Haltungen zu Whatsapp an Schulen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 04.06.2018.
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Whatsapp-Verbot an Schulen? «Die Hausaufgaben können in einem Büchlein notiert werden!»

Zentralschweizer Bildungs-Verantwortliche haben unterschiedliche Meinungen zum Thema Whatsapp an Schulen. In Zug und Luzern ist man eher kritisch, in Nidwalden und Uri dagegen sieht man das Ganze lockerer.

Die Verunsicherung in den Schulzimmern ist gross. Darf Whatsapp für schulische Zwecke noch eingesetzt werden - oder nicht? Hintergrund dieser Frage ist der Umstand, dass Whatsapp die Nutzungsbedingungen geändert und das Mindestalter von 13 auf 16 Jahre erhöht hat.

Wer Whatsapp mit seinen unter 16-jährigen Schulkindern nun trotzdem einsetzt, verstösst zwar gegen die AGB’s von Whatsapp, macht sich aber nicht strafbar. Trotzdem findet der Bildungsdirektor des Kantons Zug, Stephan Schleiss Whatsapp an den Schulen ein No-Go. «Wenn Whatsapp keine Nutzer unter 16 Jahren möchte, dann ist das gerade von den Schulen zu respektieren», sagt Schleiss.

Wenn Whatsapp keine Nutzer unter 16 Jahren möchte, dann ist das gerade von den Schulen zu respektieren
Autor: Stephan Schleiss Bildungsdirektor Kanton Zug

Aber auch abgesehen davon, findet er ein solches Kommunikationsmittel unnötig: «Die Hausaufgaben sollen im Unterricht angegeben und von den Schülern in einem Heft notiert werden.» Schon aus Datenschutzgründen seien solche Klassen-Chats mehr als fragwürdig.

Schule und Freizeit trennen?

Ebenfalls kritisch eingestellt gegenüber Klassenchats ist man im Kanton Luzern. Sie hätten den Gemeinden schon immer abgeraten, sagt Charles Vincent, Leiter des Amts für Volksschulbildung. «Lehrerpersonen und Lernende in einer gemeinsamen Whatsapp-Gruppe, das ist heikel», sagt er. Zum Beispiel, weil man sehe, wann wer online sei.

Ausserdem vermische sich so auch Freizeit und Schule. «Wenn eine Lehrperson die Schüler informieren muss, macht sie dies besser per Mail oder SMS», sagt Vincent. Verbieten könne man den Gebrauch den Schulen aber nicht. Hier fehlen die gesetzlichen Grundlagen.

Es darf niemand dazu gezwungen werden, Whatsapp zu nutzen.
Autor: Charles Vincent Leiter Amt für Volksschulbildung Kanton Luzern

Frage des gesunden Menschenverstandes

«Wenn Whatsapp weiter benutzt werde, müssen einfach die Einwilligungen der Eltern eingeholt werden und es darf niemand dazu gezwungen werden, Whatsapp zu nutzen», sagt Charles Vincent weiter.

Etwas weniger kritisch eingestellt ist man im Kanton Nidwalden. Hier sagt Patrick Meier, der Amtsleiter Volksschulen: «Es ist alles eine Frage des gesunden Menschenverstandes - grundsätzlich machen solche Klassenchats in gewissen Situationen aber sicherlich Sinn.»

Im Kanton Uri überlässt man den Entscheid den einzelnen Gemeindeschulen. Man sehe aber schon, dass man über Whatsapp am Schnellsten an die Kinder und Jugendlichen komme.

Was ist Whatsapp

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Whatsapp ist ein Applikation für Handys, mit welchem kostenlos Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien sowie Informationen zum Standort, Dokumente oder Kontakte ausgetauscht werden können.

Für die Installation braucht es eine Registrierung unter Angabe der eigenen Handynummer vorgesehen. Whatsapp funktioniert nur über Internet.

Über Whatsapp werden weltweit täglich 44 Milliarden Nachrichten empfangen. Der Dienst gerät wegen Datenschutz-Fragen regelmässig in die Schlagzeilen.

Die Firma Whatsapp mit Sitz in Kalifornien gibt es seit 2009. Sie gehört zum Unternehmen Facebook.

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