Bis die An'Nur-Moschee für die Gläubigen wieder zugänglich ist, dürften gemäss Einschätzung der Stadtpolizei Winterthur mehrere Tage vergehen. «Wir sind auf der Suche nach einer geeigneten Person, welche die Verantwortung für den Verein und die Moschee übernimmt», sagte Mediensprecherin Bianca Liechti auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Offen ist derzeit auch, ob eine Wiedereröffnung der Moschee sofort möglich wäre: Sollten die Räumlichkeiten weiter im bisherigen Umfang genutzt werden, müssten verschiedene Massnahmen ergriffen werden, heisst es dazu bei der Stadtpolizei.
Wie bereits am Mittwoch bekannt wurde, liegt unter anderem bezüglich Brandschutz und Lebensmittelsicherheit einiges im Argen. Aus Datenschutzgründen sind diesbezüglich aber derzeit keine weiteren Angaben erhältlich.
Ende Jahr muss die Moschee ohnehin schliessen, da der Vermieter den Vertrag nicht mehr verlängert hat.
Stadtrat weist Vorwürfe zurück
Der Winterthurer Sozialvorsteher Nicolas Galladé wehrte sich erneut gegen Vorwürfe, die Stadt hätte zu lange nichts unternommen. Das Thema sei vor zwei Jahren aktuell geworden, als zwei Jugendliche aus dem Umfeld der Moschee nach Syrien gereist waren. «Seither sind wir im präventiven Bereich aktiv geworden», betont Galladé im Interview mit dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen.
An'Nur-Vertreter zogen sich aus Dialog mit Stadt zurück
Die Stadt habe auch das Gespräch mit den verschiedenen Moscheen gesucht. «Bei der An'Nur war das jedoch schwierig.» Nachdem die Moschee in die Kritik geraten sei, hätten sich die An'Nur-Vertreter zurückgezogen. Für eine Schliessung habe der Stadt jedoch die rechtliche Grundlage gefehlt, betont Galladé.
Jacqueline Fehr möchte muslimische Gemeinschaften anerkennen
Eine Möglichkeit, um muslimische Gemeinschaften besser kontrollieren zu können, wäre deren staatliche Anerkennung. Diese Meinung vertritt die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Vor 13 Jahren hatten die Stimmberechtigten eine solche Anerkennung jedoch deutlich verworfen. Dennoch lancierte Fehr das Thema in diesem Sommer erneut.
«Eine Religionsgemeinschaft, die sich anerkennen lassen will, muss sich unserem Recht anpassen», betont Fehr. Sie muss ihre Finanzen offenlegen und sich zur schweizerischen Rechtsordnung bekennen. Bis eine neue Vorlage zu diesem Thema vorliegt, dauere es jedoch noch lange. Diese Zeit wolle sie nutzen, um eine breite Diskussion zu führen und zu erklären, was der Nutzen eines solchen Schritts sein könnte.