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Bewässerung einer Wiese.
Legende: Bewässern ist nicht mit jedem Wasser erlaubt. Keystone

Zürich Schaffhausen Anzapfen ja, leersaufen nein

Hitzewelle: Viele Bauern brauchen dringend Wasser, um ihre Felder zu bewässern. Der Kanton Zürich erlaubt deshalb den Gemeinden, den Bauern eine Spezialbewilligung zu erteilen. Jedoch nicht für alle Gewässer.

Einige Bauern haben auch in den kühleren Monaten eine Konzession, um Wasser aus Seen und Bächen zu pumpen. Sie haben meist fix installierte Pumpen. In solch heissen Sommern wie jetzt brauchen aber auch andere Bauern Wasser aus öffentlichen Gewässern. Sie können jetzt bei ihren Gemeinden eine Spezialbewilligung verlangen und dann mit dem Druckfass beispielsweise an den Greifensee oder Zürichsee fahren, um Wasser abzupumpen.

Nicht überall ist Pumpen erlaubt

Bewilligungen gibt es aber nicht für alle Gewässer. Die Wasserentnahme ist nur aus grossen Gewässern wie beispielsweise Greifensee, Zürichsee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat, Sihl oder Reuss erlaubt. Bei kleineren Gewässern gilt Pumpverbot, erklärt der Leiter Wasserbau beim Kanton Zürich, Gerhard Stutz: «Wenn man sie auch frei geben würde, würde man die kleinen Gewässer leersaufen, und das wäre fatal für die Fische und die Flora.» Bei grösseren Gewässern besteht diese Gefahr nicht.

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