Bei der kantonalen Justizdirektion war der Fall bis dato unbekannt. Justizdirektor Martin Graf sei nicht erfreut gewesen, als er davon erfahren habe, sagt Benjamin Tommer, Sprecher der Justizdirektion des Kantons Zürich, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: «Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde jemand für seine Straftaten belohnt.»
Im Jugendstrafrecht sind andere Wege möglich
Tatsächlich sei das Jugendstrafrecht aber darauf ausgerichtet, dass jemand langfristig straffrei werde, sagt Tommer weiter. «In ganz seltenen Einzelfällen kann es deshalb möglich sein, einen anderen Weg auszuprobieren.» Zunächst will sich die Justizdirektion nun aber ein genaueres Bild zum konkreten Fall machen. Die monatlichen Kosten von 22'000 Franken für die Privatbetreuung seien aber nicht höher, als dies in einem «normalen» Massnahmenvollzug der Fall sei.
Spezialkonzept der Jugendanwaltschaft Zürich
Publik gemacht wurde der Fall in der Sendung «Reporter» auf SRF 1 vom 25. August. Dem SRF-Reporter erzählt der Leiter der Jugendanwaltschaft der Stadt Zürich, Hansueli Gürber, unter anderem von einem von ihm entwickelten Sozialkonzept, das er zurzeit an einem 17jährigen Straftäter testet.
Das Konzept besteht darin, dass der mehrfach vorbestrafte Jugendliche - unter anderem wegen schwerer Körperverletzung - nicht im Massnahmenvollzug sitzt, sondern zusammen mit einer Betreuerin in einer Wohnung lebt.
Die monatlichen Kosten von rund 22'000 Franken würden sich lohnen, sagt Gürber gegenüber SRF 1. Das Konzept helfe dem Jugendlichen, sich in der Gesellschaft zu integrieren.