Es geschah am 24. Juni 2011: Laut Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft haben die beiden Polizisten der Stadtpolizei Schlieren einen betrunkenen und renitenten Randständigen in seinem Gartenhäuschen an der Ifangstrasse brutal verprügelt. Eine Nachbarin des Mannes hatte die Polizisten gerufen, um einen Streit zu schlichten. Der heute 48-jährige IV-Rentner erstattete drei Monate nach dem Vorfall Anzeige.
Polizisten sind nicht geständig
Bereits das Bezirksgericht Dietikon verurteilte die beiden Polizisten, unter anderem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und mehrfacher Nötigung. Das Obergericht revidierte das Urteil in einigen Punkten und senkte das Strafmass. Die nicht geständigen Polizeibeamten zogen aber auch dieses Verdikt weiter.
Urteil des Zürcher Obergerichts
Wie der «Tages Anzeiger» berichtet, erhielten sie nun vom Bundesgericht Recht. Es kritisiert etwa, dass sich das Obergericht auf ein Arztzeugnis stützt, das dem angeblichen Opfer Blessuren und weitere Verletzungen bescheinigt. Woher diese stammten, könne daraus nicht abgeleitet werden, sagt das Bundesgericht.
Das Zürcher Obergericht muss nun den Fall neu beurteilen.