Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Behandlung von Privatpatienten nehmen Kliniken jedes Jahr Millionen ein.
- Seit einer Gesetzesänderung 2008 können Kaderärzte im Kanton Zürich an diesen Zusatzhonoraren beteiligt werden.
- Die einzelnen Klinikdirektoren sind heute für das Verteilen der Zusatzhonorare unter den Ärzten zuständig.
- Der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger wollte dies ändern: Nicht mehr die Klinikdirektoren sondern die Spitaldirektion und der Spitalrat sollten für die Verteilung zuständig sein.
- Der Kantonsrat lehnte die Gesetzesänderung aber mit 102 zu 66 Stimmen ab.
Die Argumente der Befürworter: Thomas Heiniger erhielt im Kantonsrat Unterstützung von SP, Grünen, AL, EVP und der Mehrheit der CVP. Sie finden das heutige System überholt. Die Grünen argumentierten beispielsweise, dass es fatal sei, wenn sich die Menge der Privatpatienten direkt auf den Zahltag auswirke. Ausserdem erhielten heute Chefärzte zum Teil riesige Summen und ihre Untergebenen würden «mit kleinen Zückerchen ruhig gestellt».
Einzelne Chefärzte kassieren über eine Million Franken.
Die Argumente der Gegner: Bei SVP, GLP und auch bei seiner eigenen Partei, der FDP, konnte sich Heiniger nicht durchsetzen. Sie argumentierten, dass das gültige Gesetz erst 2008 eingeführt worden sei und funktioniere. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kaderärzte an Privatspitäler abwanderten, wenn sie weniger Zusatzhonorare erhielten. Dies wiederum würde zu einer Qualitätseinbusse bei der Ausbildung zukünftiger Ärtze führen.
Werden die Zusatzhonorare empfindlich gekürzt, droht eine Abwanderung.