Das elektronische Patientendossier ist beschlossene Sache – das hat der Bund entschieden. Die Umsetzung ist allerdings Sache der Kantone. Für den Kanton Zürich eine schwierige Aufgabe, hat er sich doch ein umfangreiches Sparpaket auferlegt. Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger glaubte jedoch, einen Ausweg gefunden zu haben: Das Projekt mit Geldern aus dem Lotteriefonds voranbringen und so sein Budget schonen.
Alle profitieren = gemeinnützig?
Heiniger betonte in seiner Rede, dass der Kanton die Patientendossies einführen müsse. Die Kosten seien hoch, aber davon profitieren würden alle. Der Einsatz von Lotteriegeldern, schlussfolgerte der Gesundheitsdirektor, sei zweckmässig und sinnvoll. «Das Vorhaben, das hier zur Diskussion steht, ist sehr geeignet, einen Nutzen für die Allgemeinheit zu schaffen.»
Die Ratsmehrheit war jedoch anderer Meinung. Mit 121 zu 45 Stimmen lehnte das Parlament Heinigers Antrag auf 4,75 Millionen Franken Lotteriegelder ab.
«Der falsche Topf»
«Für die Grünliberalen steht dieser Antrag der Gesundheitsdirektion völlig quer in der Landschaft», begründete zum Beispiel Michael Zeugin die Ablehnung. Er sprach sogar von einem «ordnungspolitischen Sündenfall». Der Lotteriefonds sei der falsche Topf, um solches zu fördern, meinte Martin Sarbach von der SP. Denn dieser sei für rein gemeinnützige Sachen gedacht, zum Beispiel in der Kultur oder im Sport.
Patientendossiers sind nicht gemeinnützig
Gleicher Meinung wie der Gesundheitsdirektor waren nur seine eigene Partei - die FDP - die EVP und die CVP. Yvonne Bürgin (CVP) argumentierte, das elektronische Patientendossier schaffe einen Gemeinnutzen. Alle anderen Fraktionen fanden, dass Lotteriegelder nicht dafür bestimmt seien, das Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Ein elektronisches Patientendossier sei keineswegs eine gemeinnützige Aufgabe.