Der Staatsanwalt hat am Bezirksgericht Zürich eine ganze Reihe von Indizien vorgelegt. So wurde die Leiche mit Zementplatten beschwert. Und im Garten des Angeklagten fanden die Ermittler dieselbe Art von Platten. Die Platten im Garten und im See wiesen den Abdruck derselben alten Zeitung aus dem Jahr 1939 auf.
Der Angeklagte war zur Tatzeit zudem erwiesenermassen in der Gegend, hatte den Fahrtenschreiber seines Taxis ausgeschaltet und ein SMS geschrieben mit den Worten, mit dem Tod seiner Frau seien auch seine Probleme verschwunden.
Herausforderung Indizienprozess
Trotz all dieser Indizien, einen eindeutigen Beweis, Zeugenaussagen oder gar ein Geständnis kann der Staatsanwalt nicht vorweisen. Und weil die Leiche lange im Wasser lag, konnte nicht einmal mehr die Todesursache geklärt werden.
Doch dem Bezirksgericht reichten die Indizien. Es hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Das «Indizienmosaik» sei erstellt, hiess es in der
Urteilsbegründung.
Die Argumente des Verteidigers, der nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch verlangte, fanden vor Gericht kein Gehör. Er will das Urteil deshalb nicht akzeptieren und zieht den Fall weiter ans Obergericht.