Früher als angenommen kommt die Stadt Zürich zu ihrer neuen BZO. Statt der eingeplanten fünf Tage war die BZO bereits nach anderthalb Tagen unter Dach und Fach. Es fehlt allein die Schlussabstimmung, die im Herbst 2016 stattfinden dürfte.
Gefeilscht wurde in den Diskussionen mehr um Details als um die grossen Linien: Wie dick muss ein Baum sein, damit er geschützt ist – 80 Zentimeter oder 120 Zentimeter? Ausserdem erhält die Zürcher BZO einen ziemlich rostigen Paragrafen: Ein Hafenkran-Verbot.
Die drei grössten und wichtigsten Änderungen sind wohl folgende:
- Erdgeschossnutzung: Der Stadtrat darf an gewissen Plätzen oder Strassen vorschreiben, dass im Parterre keine Wohnungen, sondern Läden oder Gastrobetriebe einziehen müssen. Das soll der Belebung der Quartiere dienen.
- Höhere Ausnutzungsziffern an drei Hauptstrassen in Zürich-Nord: An diesen Strassen darf dichter gebaut werden, ohne dass die Liegenschaftsbesitzer der Stadt etwas zurückzahlen müssen.
- Abschaffung des Zürcher Untergeschosses: Diese Sonderregelung wird «legalisiert», indem neu generell ein Stockwerk höher gebaut werden darf.
Nach der BZO ist vor der BZO
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Der zuständige SP-Stadtrat André Odermatt zeigt sich zufrieden mit der neuen Bau- und Zonenordnung. Das Parlament hat grösstenteils seine Vorschläge abgesegnet. Mit dieser Fassung sei die Stadt gerüstet für die Entwicklungen der nächsten 15 Jahre, sagt er im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Doch nach der BZO ist bereits vor der BZO – oder im Fall der Stadt Zürich vor dem kommunalen Richtplan. Dieser ist bereits in Arbeit und wird in grossen Linien vorgeben, wo die Stadt dichter gebaut werden soll. «Die Arbeit steht vor der Tür, oder liegt auf dem Pult. Ich freue mich darauf, diese anzupacken», so André Odermatt.