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Bodycams für Polizisten Die Polizei, dein Freund und Filmer

Die Zürcher Stadtpolizei setzt im kommenden Jahr bei Personenkontrollen, die zu eskalieren drohen, versuchsweise Bodycams ein. Der Stadtrat hat für den Pilotversuch ein entsprechendes Reglement erlassen. Der Einsatz der kleinen Kameras bleibt umstritten.

Die Idee stammt ursprünglich aus den USA: Polizisten stecken sich eine Kamera an die Uniform und wenn es bei einer Personenkontrolle brenzlig wird, starten die Ordnungshüter die Aufnahme. Dieses Konzept stösst seit Längerem auch in der Stadt Zürich auf Interesse. Der Kommandant der Zürcher Stadtpolizei Daniel Blumer kündigte bereits diesen April einen Pilotversuch mit Bodycams an.

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Noch schneller war die Gemeinde Rüschlikon: Sie rüstete als erste Gemeinde in der Schweiz ihre Beamte mit Kameras aus. Aus Datenschutzgründen musste dieser Versuch jedoch schon bald wieder abgebrochen werden.

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons monierte, es gebe im Gesetz keinen Passus, der den Einsatz von Bodycams erlaube. Daraufhin legte auch die Stadt Zürich ihren Versuch auf Eis.

Einsatzmöglichkeiten genau umrissen

Nun hat die Stadtzürcher Regierung die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Stadtrat hat ein Reglement erlassen, das den Einsatz von Bodycams in einem Pilotversuch erlaubt. Dieses tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Und ab dann sind die kleinen Kameras auch auf den Zürcher Strassen zu sehen. Eingesetzt werden insgesamt acht Kameras in den vier Kommissariaten City, Aussersihl, Industrie sowie ein Sonderkommissariat.

Im Reglement des Stadtrats ist geregelt, wann und wie die Kameras zum Einsatz kommen dürfen:

  • Polizisten mit einer Kamera müssen gekennzeichnet sein. Der verdeckte Einsatz von Bodycams ist nicht zulässig.
  • Die Kamera läuft nur, wenn Gefahr droht. Der Polizist muss den Start der Aufnahme mündlich ankündigen.
  • Die kontrollierte Person kann auch von sich aus den Start der Aufnahme verlangen, um sich gegen inkorrektes Verhalten von Polizisten zu schützen.
  • Die Aufnhamen werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht. Ausser die Daten werden für ein rechtliches Verfahren benötigt.

Zwei Jahre dauert der Pilotversuch. Danach legt die Stadtpolizei dem Stadtrat sowie dem Datenschutzbeauftragten einen Bericht vor. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, wie es mit den Bodycams weitergeht.

Wir wollen herausfinden, ob die Kameras die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte reduzieren.
Autor: Richard Wolff Stadtrat

Der erhoffte Nutzen ist gross ...

Durch den Einsatz der Kamera erhofft sich die Stadtpolizei vor allem eine Deeskalation der Situation. Richard Wolff, Stadtrat und Vorsteher des Sicherheitsdepartements, erhofft sich aber eine Wirkung auf beide Seiten: «Das eine ist, dass wir Beschwerden aufnehmen möchten aus der Bevölkerung, dass sie von der Polizei nicht fair behandelt worden sei».

Gleichzeitig sollen die Kameras aber auch die Polizistinnen und Polizisten schützen: «Wir wollen herausfinden, ob sich die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte reduziert», so Wolff. Und schliesslich dienten sie der Beweismittelsicherung.

...der erwartete Wirkung ist ungewiss

Unterstützung erhält die Polizei von der Schweizer Sektion von Amnesty International, die den Pilotversuch grundsätzlich begrüsst. Allerdings fordert die Menschenrechtsorganisation, dass eine externe Stelle den Versuch auswertet und nicht wie vorgesehen die Polizei selber.

Kritik an den Kameras kommt von links. Die Grüne Partei der Stadt Zürich zeigt sich skeptisch. Sie wundert sich, weshalb die Daten 100 Tage lang gespeichert bleiben sollen.

Noch weiter geht die Stadtzürcher SP. Sie stellt sich grundsätzlich gegen die Kameras an der Polizei-Uniform. Erfahrungen in anderen Städten hätten nämlich gezeigt, dass die Gewalt bei Kontrollen mit Bodycams nicht abnehme, sondern im Gegenteil eher zugenommen habe. Denn die Kontrollierten fühlten sich zusätzlich provoziert, wenn sie gefilmt würden.

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