Mit ihrem Antrag will die SVP im Strassengesetz festhalten, dass private Grundstücke nicht für Uferwege enteignet werden dürfen, also ein Enteignungsverbot. Dem SVP-Antrag folgten die FDP, die CVP, die BDP und die EDU. Sie waren der Ansicht, Privateigentum sei ein zentrales Grundrecht und müsse vom Staat geschützt werden.
Anderer Meinung waren die SP, die Grünen, die GLP und die EVP. Sie wiesen die Bürgerlichen vergeblich darauf hin, dass Grundstücke durchaus enteignet werden könnten und dies in der Verfassung auch so verankert sei. Möglich ist dies etwa beim Bau von Strassen und Bahngleisen.
SP prüft neue Volksinitiative
Während nun alle anderen Grundstückbesitzer nach wie vor enteignet werden können, soll den Seeanwohnern im Kanton Zürich diese Gefahr nicht mehr drohen. Die Linken und Grünen zeigten sich denn auch empört über diese Ungleichbehandlung. Die SP prüft nun gemeinsam mit dem Seeuferweg-Komitee, ob sie eine neue Initiative für einen Seeuferweg lancieren soll.
Der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) kann hingegen mit der neuen Fassung der Vorlage gut leben. Ohnehin sei er überzeugt, dass sich manche Lücken im Seeuferweg ohne Enteignungen stopfen lassen, sagte Stocker gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Das beweise der neue Ufersteg zwischen Richterswil und Wädenswil. Man müsse einfach gut mit den Grundeigentümern verhandeln.