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Ein Elternpaar, das sich vor einem Kind streitet.
Legende: Das Kindswohl geht vor: Wenn sich Eltern immer streiten, kann das Sorgerecht der Mutter oder dem Vater entzogen werden. Colourbox

Zürich Schaffhausen Gemeinsames Sorgerecht: Zürcher Vater verliert vor Bundesgericht

Bei einer Scheidung oder bei unverheirateten Paaren erhalten grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. So steht es seit gut einem Jahr im Gesetz. Allerdings gibt es Gründe, in denen die Behörden einem Elternteil das Sorgerecht entziehen können.

Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt, mit welchem die gemeinsame elterliche Sorge eines unverheirateten Elternpaares aufgehoben und das Kind allein der Mutter zugeteilt worden ist. Grund dafür sind dauernde Konflikte des seit 2009 getrennt lebenden Paares.

Das am 1. Juli 2014 in Kraft getretene neue Sorgerecht sieht eigentlich vor, dass bei unverheirateten Eltern und nach einer Scheidung beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Das Gesetz enthält aber auch die Regelung, dass über die Zuteilung der elterlichen Sorge neu entschieden werden muss, wenn dies «wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse zur Wahrung des Kindswohls nötig ist».

Ständiger Streit ist Grund für alleiniges Sorgerecht

Was unter dem juristischen Begriff «wesentliche Änderungen der Verhältnisse» zu verstehen ist, hat nun das Bundesgericht am Donnerstag an einem öffentlich beratenen Fall erstmals genauer festgelegt.

Es ist zum Schluss gekommen, dass bei einem ständig währenden Konflikt zwischen den Eltern und einer gestörten Kommunikation die Voraussetzungen für eine Alleinzuteilung erfüllt sind. Nicht der Fall ist dies, wenn es gelegentlich zu Streitereien und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sorgeberechtigten kommt.

Kindeswohl als oberste Priorität

Flavia Frei von der Stiftung Kinderschutz begrüsst das Urteil des Bundesgerichts: «Es ist im Sinne des Kindeswohls. Ein Kind leidet sehr stark unter schwerwiegenden Streitigkeiten, wie sie offenbar bei dem behandelten Fall vorlagen.» Es sei daher wichtig, dass es für Ausnahmefälle die Möglichkeit des Sorgerechtsentzugs gebe.

Allerdings betont Flavia Frei, dass dies wirklich die Ausnahme bleiben soll. Der Grundsatz, dass die Eltern auch bei Streitigkeiten einen gemeinsamen Weg finden und das Sorgerecht teilen, soll erhalten bleiben.

Genau diesen Grundsatz sieht Markus Theunert, Präsident des Dachverbandes der Männer- und Väterorganisationen «männer.ch», nach dem Urteil des Bundesgerichts aufgeweicht: «Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Liebespaar trennen. So wollte es das neue Sorgerecht.» Mit seinem Urteil öffne das Bundesgericht eine Hintertür für Elternteile, die nicht bereit sind, nach einer Trennung eine gemeinsame Lösung im Wohle des Kindes zu suchen.

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