Das Urteil der ersten Instanz hatten sowohl Anklage als auch Verteidigung ans Schaffhauser Obergericht weitergezogen. Die Staatsanwältin hat am Mittwochmorgen bei der Verhandlung erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert. Die Tat sei an Schrecklichkeit kaum zu überbieten. «Was ist Mord, wenn nicht dies?», sagte die Staatsanwältin.
Vom Vater beleidigt
Dass der Vater sie angeblich als «dumme Kuh» bezeichnet habe, rechtfertige die Tötung nicht. Die Staatsanwältin schilderte die Angeklagte als berechnend, hinterhältig und brutal. Die Tat sei Ausdruck einer «krass egoistischen Gesinnung».
Die heute 24-jährige Frau ist geständig, bestritt auch vor dem Obergericht die Anschuldigungen nicht und bereut ihre Taten auch nicht. Ihr Vater habe sie jahrelang gedemütigt, beleidigt und auch geschlagen. Und ihre Mutter habe nichts dagegen unternommen, sagte sie vor Gericht aus. Deshalb habe sie nichts zu verlieren gehabt, an jenem Julimorgen vor drei Jahren. Die Angeklagte bezeichnet sich selber als Satanistin.
Verteidiger fordert höchstens 12 Jahre
Die Verteidigung hatte, wie schon vor dem Kantonsgericht, eine zehnjährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Die junge Frau habe aus Verzweiflung und Hilflosigkeit gehandelt und nicht aus Mordlust oder rein egoistischen Motiven. Sollte das Obergericht die Tat trotzdem als Mord taxieren, seien 12 Jahre Haft genug. Das Urteil wird am Donnerstag eröffnet.