Es ist ein Nebengleis im Streit um die Bewilligung für einen islamischen Kindergarten in Volketswil, den der Verein al Huda eröffnen möchte.
Ein Mitarbeiter hat auf einem Bewilligungsgesuch abschätzige Bemerkungen notiert. Wörter wie «Pädophilie» oder «Schizo» sind darauf geschrieben. Obwohl diese Unterlagen nur für den internen Gebrauch gedacht war, gelangten sie aufgrund einer Unsorgfältigkeit an den Verein al Huda. Dieser hat deshalb eine Strafanzeige gegen den unbekannten Mitarbeiter eingereicht wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch.
Im Juli hat das Zürcher Obergericht entschieden, in diesem Fall keine Strafverfolgung zu eröffnen. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun bestätigt. In seinem Urteil hält das Gericht in Lausanne fest, die Notizen des Mitarbeiters seien zwar «deplatziert und unsachlich». Es bestünden jedoch keine ausreichenden Hinweise für ein strafbares Verhalten, wie das Bundesgericht in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt.
Kein Verfahren - aber ein Verweis
Denn eine Ehrverletzung könne nur vorliegen, wenn sich die Äusserungen gegen eine bestimmte Person richteten, heisst es weiter. Ausserdem stützt das Bundesgericht die Auffassung des Zürcher Obergerichts, dass dieses Exemplar des Bewilligungsgesuchs nur intern verwendet wurde und nicht hätte an die Öffentlichkeit gelangen sollen.
Für den Mitarbeiter des Volksschulamtes haben seine abschätzigen Bemerkungen dennoch Folgen. Zwar keine juristischen, aber er erhielt von seinem Arbeitgeber einen Verweis.
Martin Wendelspiess, Leiter des kantonalen Volksschulamtes, sagt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: «Der Mitarbeiter bedauert sein Verhalten selber. Wir haben es deutlich kritisiert und gemacht, was wir intern machen können.»
Weitere Auskünfte gibt das Amt nicht, da das Verfahren über die Bewilligung des Kindergartens beim Bundesgericht hängig ist. Auch der Verein al Huda möchte sich aus diesem Grund nicht zum Fall äussern.