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Zürich Schaffhausen «Kristallnacht-Tweet»: Ein klarer Fall von Rassendiskriminierung

Für das Zürcher Obergericht war es eine klare Sache: Ein ehemaliger Lokalpolitiker der SVP hat mit einer Twitter-Nachricht gegen das Verbot der Rassendiskriminierung verstossen. Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt.

Der heute 39-jährige ehemalige Stadtzürcher Schulpfleger hatte im Juni 2012 via Twitter den Satz verbreitet: «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht... diesmal für Moscheen.» Damit habe der Mann nicht nur gegen die Menschenwürde der Muslime verstossen, sagte der Vorsitzende des Obergerichts am Montag. Der Hinweis, eine Kristallnacht sei nötig gewesen, diskriminiere auch Juden.

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Urteil bestätigt, Berufung erfolglos (28.4.2015)
01:11 min
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Die so genannte Reichskristallnacht im November 1938 gilt als Übergang von der antisemitischen Diskriminierung zur systematischen Verfolgung und zum späteren Völkermord an den Juden. Anhänger des nationalsozialistischen Regimes legten jüdische Einrichtungen in Brand, Hunderte Personen kamen dabei ums Leben. Der Beschuldigte habe die historischen Fakten bestens gekannt, als er den Tweet absetzte, sagte der Gerichtsvorsitzende. Er habe provozieren wollen und in vollem Bewusstsein gehandelt.

Geldbusse und bedingte Geldstrafe

Das Gericht bestätigte Schuldspruch und Strafmass der Vorinstanz, des Bezirksgerichts Uster. Der Mann muss eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken bezahlen. Zudem auferlegte das Gericht dem Beschuldigten die Berufungskosten von 3000 Franken und verpflichtete ihn zur Zahlung von insgesamt gut 18'000 Franken Prozessentschädigung an zwei türkische Privatkläger.

Beschuldigter sieht sich als Medienopfer

Der Beschuldigte erschien mit gleich zwei Rechtsvertretern zur Verhandlung vor dem Obergericht. In der Befragung gab er an, er sei mittlerweile wieder berufstätig. Zur Sache äusserte er sich nicht. Die Verteidigung verlangte erfolglos einen vollen Freispruch. Der Beschuldigte habe den Tweet bloss als «Warnung» geschrieben, keinesfalls als Billigung.

Ebenso erfolglos forderte die Verteidigung Schadenersatz von über 29'000 Franken sowie eine Genugtuung in angemessener Höhe. Ihr Mandant sei - ohne eine bekannte Person der Zeitgeschichte zu sein - in den Medien stark stigmatisiert worden. Noch heute sei er gesellschaftlich ausgegrenzt. Nach jenem Tweet hatte er seine Stelle verloren, trat aus der SVP aus und legte alle Mandate nieder.

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