Am 19. Mai entschied der Kantonsrat, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative gar nicht erst einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass der neue, im März verabschiedete Richtplan das Anliegen der Initiative bereits aufnehme. Das Siedlungsgebiet sei um 132 Hektaren verkleinert und die Fruchtfolgeflächen seien um 200 Hektaren erweitert worden.
Ganz anderer Meinung sind da die Grünen. Der Kantonsrat weigere sich, den Volkswillen umzusetzen, schreiben sie in einer Mitteilung.
Demokratische Rechte «derb beschnitten»
Nun soll also definitiv das Bundesgericht Klarheit bringen «Wir schulden dies dem Stimmvolk», begründet Parteipräsidentin Marionna Schlatter den juristischen Weg auf Anfrage des «Regionaljournals». Die demokratischen Rechte seien «derb beschnitten worden». Man gehe davon aus, sagt Schlatter weiter, dass dies das Bundesgericht genauso sehe.
Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wollen die Grünen als nächstes eine Durchsetzungsinitiative lancieren, damit ihre Kulturlandvorlage so umgesetzt wird, wie sie es beabsichtigt haben.
Das Zürcher Stimmvolk hiess die umstrittene Initiative im Sommer 2012 mit einem Ja-Anteil von 54,5 Prozent gut. Sie verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker im Siedlungsgebiet, die noch nicht eingezont sind, geschützt werden.