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Eine frisch gemähte Wiese.
Legende: Der Streit um die Kulturland-Initiative geht in die nächste Runde. Keystone

Zürich Schaffhausen Kulturlandinitiative: Zweite Abstimmung wahrscheinlich

Der Zürcher Kantonsrat fügt sich dem Verdikt des Bundesgerichts. Er will den Gesetzesvorschlag zur Kulturlandinitiative der Grünen behandeln. Allerdings geht der Widerstand weiter. Die zuständige Kommission empfiehlt ein Nein, falls es – was zu erwarten ist – zu einer zweiten Abstimmung kommt.

Die lange Geschichte rund um die Kulturlandinitiative der Zürcher Grünen ist um ein Kapitel reicher. Am Dienstag hat die Geschäftsleitung des Kantonsrats bekannt gegeben, wie sie das Bundesgerichtsurteil umzusetzen gedenkt.

Rückblende: Das Zürcher Stimmvolk hatte die Kulturlandinitiative im Juni 2012 angenommen, die verlangt, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung wirksam geschützt werden. Der Kantonsrat wollte dann im Mai 2014 nicht auf einen Entwurf zur Umsetzung der Initiative eintreten.

Das Bundesgericht wies darauf im Mai 2015 das Zürcher Kantonsparlament an, eine referendumsfähige Umsetzungsvorlage zu beschliessen für die Volksinitiative, die in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden war.

Kantonsrat muss Gesetzesentwurf behandeln

Am Dienstag nun hat die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats entschieden, dass sie dieser Anweisung nachkommen wird. «Der Kantonsrat hat die Kulturlandinitiative als Gesetzesvorlage zu verabschieden, die dem fakultativen Referendum untersteht», heisst es in einer Mitteilung. Der Kantonsrat muss den Entwurf nun also behandeln und kann kein «Nichteintreten» mehr beschliessen.

Ziemlich sicher ist aber, dass gegen diese neu behandelte Gesetzesvorlage das Referendum ergriffen wird. Dies bedeutet, dass es zu einer zweiten Volksabstimmung über die Kulturlandinitiative kommen wird.

Kantonsratskommission bereits mit Abstimmungsempfehlung

Für diesen Fall hat die zuständige Kantonsratskommission bereits vorgesorgt. Sie hat ebenfalls am Dienstag mitgeteilt, dass sie die Umsetzungsvorlage zur Ablehnung empfiehlt – mit 8 zu 5 Stimmen. Die Vorlage sei «materiell nicht nötig», wird argumentiert. Seit März 2014 verfüge der Kanton Zürich über einen «in der Schweiz als vorbildlich geltenden Richtplan», mit dem die besten Böden geschützt würden.

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Die Kommissionsminderheit setzt sich für die Annahme der Umsetzungsvorlage ein. Der verabschiedete Richtplan gehe zwar tatsächlich sorgfältiger mit dem Boden um als derjenige von 1995. Allerdings lasse er noch immer ein Siedlungswachstum im ländlichen Raum zu, das fast immer zu Lasten von bestem Ackerland gehe. Die KPB-Minderheit ist der Meinung, dass das Zürcher Volk mit der Zustimmung zur Kulturlandinitiative klar mehr gewollt hatte.

Empörte Grüne

Dass die Initiative aus Sicht der KPB «materiell nicht nötig» ist, erachten die Grünen als «skandalös», wie sie in einer Mitteilung schreiben. Die Mehrheit der Kommission sei nicht bereit, endlich konstruktiv an der Umsetzung der Kulturlandinitiative mitzuarbeiten.

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