Es ist vieles schief gelaufen im Fall Bonstetten. Die Vormundschaftsbehörde liess den Jungen bei seinem Vater wohnen - obwohl dieser bereits früher versucht hatte, einen anderen seiner Söhne umzubringen. Als «schlechthin unverständlich, falsch und unverantwortlich», bezeichnete ein Gutachten vom Februar 2011 den Entscheid der Behörde. Das Gutachten, das der Zürcher Regierungsrat in Auftrag gegeben hatte, damit Fehler wie jene in Bonstetten nicht mehr passieren.
Risiko-Gutachten ist sinnvoll
Die Hauptmassnahme gegen solche Fehler ist das Risiko-Gutachten. Weist in einem Sorgerechtsfall ein Elternteil eine «risikobehaftete Vergangenheit» auf - ist also wegen einer Tat gegen ein Familienmitglied verurteilt worden - muss heute immer ein Risiko-Gutachten eingeholt werden. Eine sinnvolle Massnahme, findet Ruedi Winet, Präsident der Vereinigung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich.
Auch die Professionalisierung hilft
Die Massnahme zahlt sich also aus. Allerdings ist sie seit diesem Jahr bereits wieder überholt. Seit Januar 2013 besteht die neue Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde im Kanton Zürich nur noch aus Fachleuten - im Gegensatz zu den Laien der Vormundschaftsbehörde von früher. «Und diese Fachleute holen in schwierigen Fällen sowieso immer ein Risiko-Gutachten ein», sagt Winet.
Mit Professionalisierung und Risiko-Gutachten sinke die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Fall Bonstetten wiederhole, so Winet. «Doch ausgeschlossen ist es nie.»