So wie «al Huda» den Kindergarten plane, nähmen die religiösen Schwerpunkte übermässig viel Raum ein, sagt der Regierungsrat. Auch sei der Anteil von 20 Prozent Arabisch- und Koranunterricht zu hoch. Das Konzept zeige zudem nicht auf, in welcher Form die religiösen Inhalte vermittelt würden.
Die Kantonsregierung bezweifelt vor allem, ob bei soviel religiösen Themen die Vorgaben des kantonalen Lehrplans eingehalten werden könnten. Das ist aber für den Betrieb eines Kindergartens Bedingung. Aus all diesen Gründen weist der Regierungsrat den Rekurs des Vereins «al Huda» zurück.
Schon der erste Anlauf scheiterte
Der Verein hatte gegen die Ablehnung seiner Kindsgi-Pläne durch das Zürcher Volksschulamt rekurriert. Schon das Volksschulamt hatte im Mai befunden, das Konzept des islamischen Kindergartens erfülle die gesetzlichen Vorgaben nicht. Die Kantonsregierung lässt aber ein Hintertürchen offen: Passt der Verein sein Konzept an, wäre ein islamischer Kindergarten immer noch möglich. Ob «al Huda» das Angebot annimmt oder im Gegenteil seinen Rekurs weiterzieht, war nicht in Erfahrung zu bringen. Die Internetseite des Vereins existiert nicht mehr.