In den letzten drei Jahren wurden 280 Kinderehen nachträglich registriert. Viele dieser Ehen wurden im Ausland geschlossen, wie der Regierungsrat auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat antwortet. Anerkannt werden sie im Kanton Zürich erst, wenn beide 18-jährig sind. Teilweise würden diese Eheschliessungen schon jahrzehntelang zurückliegen.
Ob es sich damals um eine Zwangsheirat gehandelt habe, sei im Nachhinein schwierig festzustellen, schreibt der Regierungsrat weiter. In einem solchen Fall würde die Ehe nach Schweizer Recht auch nachträglich nicht anerkannt.
Wenn ein Mädchen mit 13 Jahren heiratet, ist es immer eine Zwangsehe.
SVP-Kantonsrat René Truninger aus Illnau-Effretikon, welcher die Anfrage eingereicht hatte, stört sich an dieser Regelung. Er ist der Ansicht, dass es sich immer um eine Zwangsehe handle, wenn beispielsweise ein 13-jähriges Mädchen verheiratet werde.
Er fordert deshalb, dass solche Ehen in der Schweiz grundsätzlich nicht anerkannt werden – auch nachträglich nicht. Um die aktuelle Praxis zu ändern, müsste der Bund aktiv werden. Ob sich der Kanton Zürich in Bern für eine solche Änderung einsetzen will, hat der Regierungsrat nicht mitgeteilt.
Auch Fachstelle wünscht sich härtere Regelung
Auch Anu Sivaganeesan von der Fachstelle Zwangsheirat wünscht sich, dass Eheschliessungen mit Minderjährigen in der Schweiz nicht anerkannt werden - auch nicht nachträglich. Das Problem von Zwangsheiraten von Minderjährigen gäbe es auch in der Schweiz und im Kanton Zürich. Die veröffentlichten Zahlen im Kanton Zürich würden nicht zeigen, wie gross das Ausmass wirklich sei.