Durch verschiedene Gesetzesänderungen möchte der Schaffhauser Regierungsrat Geld einsparen. Er kann jedoch nicht alle geplanten Massnahmen umsetzen: Der Kantonsrat nützte am Montag seinen bescheidenen Spielraum am Entlastungsprogramm: So verhinderte er Kürzungen bei den Kantonsbeiträgen für die Altersbetreuung in den Gemeinden.
Zuvor hatte der Schaffhauser Kantonsrat schon die geplanten Kürzungen bei der Kirche reduziert und bei den Musikschulen ganz auf die Kürzung der Kantonsbeiträge verzichtet.
«Heilige Kuh» Motorfahrzeugsteuern
Dafür brachte die linke Ratsseite wieder einmal eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern aufs Tapet; in Schaffhausen eine «heilige Kuh»: In der Vergangenheit waren sieben Vorstösse zu einer Erhöhung gescheitert. Seit 1969 wurde die Steuer nie mehr erhöht. In der Schweiz hat nur das Wallis die noch tieferen Motorfahrzeugsteuern als Schaffhausen.
Angesichts der desolaten Finanzlage des Kantons verspricht sich die SP mit einem erneuten Vorstoss nun grössere Chancen. «20 bis 25 Prozent höhere Motorfahrzeugsteuern sind zumutbar», sagt Matthias Freivogel (SP). Die Bürgerlichen sehen dies anders: «Nur weil eine Steuer lange nicht erhöht wurde, muss man sie doch nicht anpassen», so Thomas Hurter (SVP). Diese Haltung setzte sich knapp durch: der Antrag der SP wurde mit 27 zu 26 Stimmen abgelehnt. Weil er mehr als 12 Stimmen erhielt, kommt er zur Beratung zurück in die Kommission und dann nochmals in den Rat. Eine Erhöhung der Steuer würde 1,3 Millionen Franken jährlich in die Schaffhauser Kantonskasse spülen.
Nicht sparen auf dem Buckel der Alten
In der Detailberatung vom Montag hatte auch die Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes keine Chance. Die Regierung wollte die Kantonsbeiträge an die Aufwendungen für die Altersbetreuung und Pflege in den Gemeinden von 50 auf 42 Prozent kürzen. Der Rat lehnte dies mit 35 zu 13 Stimmen jedoch ab.
Mit den vom Kantonsrat vorgenommenen Änderungen wird sich jetzt die vorberatende Kommission nochmals befassen. Danach kommt es erneut zur Beratung und zur Schlussabstimmung. Sicher ist jetzt schon, dass bei einigen der Gesetzesänderungen das Stimmvolk das letzte Wort haben wird. Dies ist nötig, wenn im Kantonsrat keine Mehrheit von vier Fünfteln erreicht wird.