«Der Stadtrat toleriert weder Nachdemos noch Ausschreitungen», heisst es im Auftrag, den die Stadt Zürich ihrer Polizei im Zusammenhang mit der 1. Mai-Kundgebung erteilt. Eine Nachdemo werde «nach Möglichkeit und im Rahmen der Verhältnismässigkeit» verhindert oder «wirkungsvoll gestoppt».
Die Polizei werde «mobil und gut sichtbar präsent sein». Sie hat den Auftrag, das gesamte Stadtgebiet, namentlich das Langstrassenquartier und das Festareal zu schützen. Wer den polizeilichen Anweisungen nicht Folge leiste, werde weggewiesen und/oder verzeigt, schreibt der Stadtrat.
Vorsorgliche Einkesselung und Festnahmen erlaubt?
Nur: Wie weit darf die Zürcher Stadtpolizei gehen, um diesen Auftrag umzusetzen? Das Bundesgericht hat im Januar festgehalten, dass der Polizeieinsatz von 2011 einige Fragen offen lässt. Damals hatte die Zürcher Stadtpolizei etwa 500 Personen auf dem Helvetiaplatz vorsorglich eingekesselt, gefesselt und mehrere Stunden in der Polizeikaserne festgehalten - ohne Entscheid eines Richters.
Ob das Vorgehen der Polizei legal war, hat das Bundesgericht indes nicht beurteilt. Es hat einzig festgehalten, dass die Einkesselung und das Festhalten der Personen einen Freiheitsentzug darstellt. Ein Zwangsmassnahmengericht muss nun über die Rechtmässigkeit entscheiden - und zwar in jedem einzelnen Fall.
Besondere Achtsamkeit gefordert
Gerade weil die rechtliche Situation unklar ist, müsse die Stadtpolizei Zürich nun ganz besonders darauf achten, wie sie vorgehe, fordert Anwalt Viktor Györffy im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Er hat die 2011 festgehaltenen Demontranten vor Gericht vertreten.
Die Stadtpolizei ist sich der rechtlichen Unsicherheit bewusst. Der Polizeieinsatz werde sich trotzdem nicht grundsätzlich unterscheiden von den letzten Jahren, sagt Polizeisprecher Marco Cortesi: «Die Polizei wird auch 2014 zurückhaltend und verhältnismässig agieren.» Demonstranten, welche randalieren oder die Polizei behindern, müssen weiterhin mit einer Anzeige rechnen.