Das Wichtigste in Kürze
- Bis Ende 2017 wendeten sich 500 Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen an das Zürcher Staatsarchiv und die Opferberatung.
- 280 Dossiers konnten bereits vervollständigt werden und die entsprechenden Gesuche wurden beim Bund eingereicht.
- Der Zürcher Regierungsrat rechnete mit bis zu 800 Personen, die Anrecht auf einen Wiedergutmachungsbeitrag hätten.
Das Zusammentragen der Akten ist aufwändig: Wer vom Bund eine Entschädigung aus dem Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragen will, muss nämlich nicht nur das Antragsformular dazu ausfüllen. Es gilt auch anhand von Aktennotizen nachzuweisen, dass die Betroffenen tatsächlich «in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit» schwer beeinträchtigt wurden.
Oft sind es eine ganze Reihe von Institutionen, die in solche Lebensläufe hineingepfuscht haben.
Die Opferberatung Zürich und das Staatsarchiv unterstützen die Betroffenen bei der Aktensuche. «Oft sind es eine ganze Reihe von Institutionen, die in solche Lebensläufe hineingepfuscht haben», stellt der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger fest. Entsprechend lang dauere es deshalb, die Schicksale aufzuarbeiten. Guido Ginella, Leiter der Zürcher Opferhilfe, rechnet mit einer Dauer von rund zwei Jahren, bis alle Dossiers vollständig beim Bund eingereicht werden können.
Um einen Antrag zu stellen, genügt aber das Ausfüllen eines Formulars. Dazu haben Betroffene noch bis Ende März dieses Jahres Zeit. Die nötigen zusätzlichen Nachweise können auch später noch eingereicht werden.