Darum kommt es zur Abstimmung:
Muss ein Kind ins Heim und können die Eltern dafür nicht aufkommen, so zahlt die zuständige Gemeinde die Kosten und wird vom Kanton Zürich unterstützt. Dies die langjährige Praxis. Eine Praxis, die im Gesetz keine ausreichende Grundlage habe, hat das Bundesgericht entschieden und den Kanton zur alleinigen Übernahme der Kosten verpflichtet.
Der Kanton will mit diesem Systemwechsel nicht leben. Er hat darum diese Grundlage nachgeliefert und das Gesetz angepasst. Damit würde eine Rückkehr zur alten Praxis (Kanton und Gemeinden zahlen) möglich. Das Kantonsparlament hat die Gesetzesänderung im Januar 2017 angenommen.
Vielen Gemeinden passt wiederum diese Gesetzesänderung nicht. 67 Gemeinden haben das Referendum ergriffen.
Die Argumente des Kantons:
Dem Kanton entstünden jährliche Mehrkosten von rund 80 Millionen Franken, wenn er die Heimkosten alleine tragen müsse, argumentiert der Regierungsrat. Zudem würden so falsche Signale ausgesendet. Der Kanton befürchtet, dass die Gemeinden Kinder auch dann in ein Heim schickten, wenn es günstigere Alternativen gäbe. Denn Letzteres müssten nach wie vor die Eltern und die Gemeinde bezahlen.
Die Argumente der Gemeinden:
Die Gemeinden ärgern sich, dass der Kanton eine vom Bundesgericht kritisierte Praxis im Gesetz verankere. Der Kanton mache aus einem Foul kurzerhand eine Spielregel. Zudem hätten die Gemeinden bei Heimplatzierungen kaum etwas zu sagen. Es sei der Kanton, der bestimme (zum Beispiel die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB). Daher habe er auch zu bezahlen.
Im Weiteren sei es sinnlos, das Gesetz anzupassen, da ohnehin eine Totalrevision des Kinder- und Jugendheimgesetzes in Arbeit sei.