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Zürich Schaffhausen Prozess in Pfäffikon: «Es war kein Mord», sagt der Verteidiger

Nachdem der Staatsanwalt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes für den 60jährigen Angeklagten gefordert hatte, plädierte der Verteidiger auf vorsätzliche Tötung. Der Mann habe die Taten nicht geplant und sei weder besonders skrupellos noch kaltblütig vorgegangen.

Vor dem Bezirksgericht in Pfäffikon hielt zuerst der Staatsanwalt Roland Geisseler sein Plädoyer. Er sprach von einem besonders skrupellosen und kaltblütigen Vorgehen des Angeklagten: Er habe die Taten schon lange geplant und in aller Öffentlichkeit eine Hinrichtung inszeniert, als er zuerst seine Frau und danach die Chefin des Sozialamtes von Pfäffikon mit gezielten Kopfschüssen tötete. «Der Angeklagte hätte für jede einzelne Tat lebenslänglich verdient», sagte Staatsanwalt Geisseler weiter.

«lebenslänglich» fordern auch die Kinder

Der Rechtsvertreter der Kinder sagte am Freitag in seinem Plädoyer, seine Mandanten wollten «möglichst lange in Ruhe gelassen werden und in Sicherheit leben können». Dass die Mutter sich erst nach so langen Jahren von ihrem Mann trennte, sei kein Zufall, so der Anwalt weiter. Erst kurz zuvor sei das jüngste Kind volljährig geworden. Zur Tatzeit waren alle sechs Kinder zwischen 19 und 30 Jahre alt. 

Keine Entschuldigung des Vaters

Entschuldigt habe sich der Vater bei den Kindern nie. Dagegen bat er wiederholt seine Eltern um Verzeihung, «für den Kummer, den er ihnen bereitet habe». Auch Reue habe der 60Jährige nie gezeigt. Wie auch Staatsanwalt Roland Geisseler forderte der Anwalt der Kinder eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Kein Mord - nur vorsätzliche Tötung

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Der Verteidiger des Angeklagten, Thomas Fingerhuth, kam in seinem Plädoyer zu einem anderen Schluss: Es handle sich bei den Taten nicht um Mord, sondern um vorsätzliche Tötung. Es stünden keine Rachegedanken dahinter sondern der Versuch, mit allen Mitteln die Kontrolle zu behalten. Eine konkrete Strafe forderte der Verteidiger nicht. Dies wolle er dem Gericht überlassen.

Schlusswort des Angeklagten

Zum Schluss des mehrtägigen Prozesses sagte der Angeklagte zum erstenmal «Es tut mir wirklich sehr leid». Die Entschuldigung kam zum letztmöglichen Zeitpunkt, um sich allenfalls noch positiv auf das Urteil auswirken zu können. Dieses ist für Freitag, 19. April, vorgesehen.

 

 

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