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Zürich Schaffhausen Psychologische Tests für Zürcher Gefängnis-Angestellte geprüft

Der Fall eines Häftlings, der mit Hilfe einer Gefängnismitarbeiterin aus dem Gefängnis Limmattal geflohen ist, hat schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun überlegt sich das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich verschiedene Massnahmen, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern.

Thomas Manhart, als Leiter des kantonalen Amts für Justizvollzug quasi der oberste Zürcher Gefängnisdirektor, betont zwar immer wieder: «Einen Fall wie jenen in Dietikon hat es so in Zürich noch nie gegeben.» Aber er räumt ein, dass es Verbesserungspotenzial gebe. Im «Wochengast»-Gespräch mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» nannte Manhart verschiedene Punkte:

1. Mehr Sicherheit

Die Aufseherin des Gefängnisses Limmattal konnte den Häftling völlig unbehelligt aus dem Gefängnis bringen. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, so Manhart: «Wir haben beim Sicherheitssystem Sofortmassnahmen getroffen, die absolut verhindern, dass eine Person alleine mit einem Insassen nach draussen kann.» Will heissen: Die Türen funktionieren nur noch, wenn sie von mehreren Angestellten bedient werden.

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2. Psychologische Tests

Die Gefängnisaufseherin, die dem Häftling zur Flucht verhalf, arbeitete seit Ende 2013 im Strafvollzug. Bei ihrer Anstellung sei sie nach genau definierten Kriterien überprüft worden, sagt Thomas Manhart. Psychologische Tests, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber geeignet für den Umgang mit Strafgefangenen sei, gibt es aber bis jetzt nicht. Nun überlege sich das Amt für Justizvollzug, ob man solche Tests standardmässig einführen solle, so Manhart.

3. Regelmässige Sicherheitsprüfung

Wer sich für eine Stelle im Strafvollzug bewerbe, müsse ein leeres Strafregister haben, erklärt Manhart. Dieses werde aber danach nicht mehr regelmässig überprüft: «Ich kenne keinen Kanton, der das macht.» Dies könnte sich laut Thomas Manhart nun ändern: «Das müssen wir uns tatsächlich überlegen.»

(Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr)

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