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Blick von oben auf die Schaffhauser Gemeinde Beringen.
Legende: Bleibt unverbauter: Auch die Gemeinde Beringen wird Bauland abgeben müssen. SRF

Zürich Schaffhausen Schaffhauser Gemeinden müssen Bauland auszonen

Der Kanton Schaffhausen weist zu grosse Bauzonen auf. Deshalb muss der kantonale Richtplan angepasst werden. Es wird zu Auszonungen von Bauland kommen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), das unter anderem die Zersiedelung stoppen soll, stellt den Kanton Schaffhausen vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn Schaffhausen ist der einzige Deutschschweizer Kanton, der viel zu grosse Bauzonen hat. Desahlb muss der Richtplan revidiert werden - Auszonungen sind notwendig.

Die Ursache dafür ist hausgemacht: Die Schaffhauser Gemeinden hätten in den letzten Jahren zu viel Bauland eingezont, in der Hoffnung auf neue Steuerzahler. sagte Kantonsplanerin Susanne Gatti gegenüber Radio SRF. Neueinzonungen seien deshalb ab sofort nicht mehr möglich, so Gatti: «Man kann zwar noch Bauland einzonen, muss aber im Gegenzug gleich viel Land auszonen.»

Gemeinden in Prozess einbeziehen

Gemäss RPG muss der Kanton das Siedlungsgebiet und dessen räumliche Verteilung im Richtplan festlegen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Gemeinden. Sie sollen daher in Gesprächen in den Prozess einbezogen werden, wie Baudirektor Reto Dubach (FDP) am Donnerstag vor den Medien sagte.

Viele Gemeinden reagieren jedoch skeptisch bis ablehnend. Hansruedi Schuler, Präsident des Schaffhauser Gemeindepräsidentenverbandes sagte gegenüber Radio SRF: «Wir müssen jeder Gemeinde die Möglichkeit belassen, sich weiterzuentwickeln. Es kann nicht sein, dass nur noch die Agglomerationen wachsen können.»

Genau diese Befürchtung hegt Erich Tanner, Gemeindepräsident von Merishausen: «Man will uns bevormunden. Dabei wissen wir genau, was gut ist für unser Dorf.» Seine Gemeinde benötige die Bauzonen um neue Einwohner ins Dorf zu holen, ansonsten überaltere Merishausen. Deshalb kommt eine Auszonung für ihn überhaupt nicht in Frage: «Stellen Sie sich vor, was das für Unruhe geben würde, wenn wir Leute quasi enteignen würden.»

Kanton muss handeln

Im Richtplan ist der Kanton jedoch verpflichtet, die gesamte Siedlungsfläche mit einem Zeithorizont von 25 Jahren festlegen, aber auch Aussagen über die Entwicklung der einzelnen Gemeinden machen.

Die Verdichtung nach innen muss gefördert, Siedlung und Verkehr müssen aufeinander abgestimmt werden. Vor allem aber ist sicherzustellen, dass die Bauzonen nur so gross sind, dass sie dem Bedarf der kommenden 15 Jahre entsprechen.

Ohne Auszonungen unmöglich

Das ist in Schaffhausen aber nicht der Fall. Es gibt in vielen Gemeinden zu viele Flächen und die Bebauung ist zu wenig dicht. Die kantonale Auslastung der Bauzonen wird vom Bund berechnet. Mit einer Auslastung von unter 95 Prozent hat Schaffhausen ein Flächenkontingent, das kleiner ist als die heute rechtskräftigen Bauzonen.

Rein rechnerisch sind die Bauzonen im Kanton rund 50 Hektaren zu gross. Es wird also nicht ohne Auszonungen gehen. Der nächste Schritt sind nun Gespräche mit den Gemeinden. So sollen beispielsweise Flächen für diese festgelegt werden. Grundsätzlich soll jede Gemeinde unüberbaute Flächen daraufhin prüfen, ob sie rückzonbar sind.

Nach den Gemeindegesprächen wird eine Siedlungsgebietskarte erstellt und den Gemeinden vorgelegt. Sie fliesst dann in den Richtplan Siedlungsentwicklung ein, der öffentlich aufgelegt wird.

Es droht ein Einzonungsstopp

Ziel ist ein rechtsgültiger, vom Bundesrat genehmigter Richtplan per Ende 2017. Im RPG verbindlich vorgeschrieben ist ein rechtsgültiger Richtplan bis 1. Mai 2019, sonst droht ein Einzonungsstopp für alle Gemeinden.

Für die Umsetzung des RPG muss der Kanton ausserdem das Baugesetz revidieren. Die Vorlage zum Baugesetz soll bereits im März im Kantonsrat diskutiert werden.

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