Die Bestimmung, Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe von einem Schularzt untersuchen zu lassen, wurde vor einigen Jahren gestrichen. Seither besuchten die Schulärzte die Kinder nur noch im Kindergarten und in der Sekundarschule.
Gerade die Ärzte selber hätten sich aber dafür eingesetzt, auch während der Mittelstufe eine Untersuchung vorzunehmen, sagt Martin Wendelspiess, Leiter des Zürcher Volksschulamtes, gegenüber Radio SRF: «Die Dauer vom Kindergarten bis zur Sekundarschule ist zu lang. Da kann so viel passieren.» Deshalb sei man nun wieder zur alten Regelung zurückgekehrt, während der obligatorischen Schulzeit drei Untersuchungen vorzunehmen.
Allerdings sieht die Änderung der Volksschulverordnung vor, dass ab dem 1. Juni 2015 die Kindergartenschüler in der Regel zu ihrem privaten Hausarzt gehen. Eltern brächten vor allem kleine Kinder ohnehin regelmässig zur ärztlichen Untersuchung, begründet Wendelspiess. Da brauche es nicht auch noch den Schularzt – ausser die Eltern wünschten dies explizit oder hätten keinen privaten Arzt.
Graubereich geregelt
Eine andere Änderung in der Volksschulverordnung soll dazu beitragen, Kindsmisshandlungen zu verhindern. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind misshandelt wird, kann ein Schularzt nämlich neu das Kind auch gegen den Willen der Eltern untersuchen.
Dies sei zwar auch mit der alten Regelung immer wieder geschehen, sagt Martin Wendelspiess. Nur: «Man hat sich dabei in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Weder der Lehrperson, die solche Beobachtungen in der Regel als erste macht, noch dem Schularzt war wohl dabei.» Indem mit den Änderungen der Volksschulverordnung dieses Recht explizit festgeschrieben wird, schütze man die Lehrer und Schulärztinnen vor dem Vorwurf der Eltern, illegal zu handeln.