Mit ihrer sogenannten Reichtumssteuer-Initiative will die Schaffhauser AL, dass der Kanton für steuerbare Einkommen zwischen 210'100 und 434'100 Franken eine zusätzliche Progressionsstufe einführt und die Einkommen damit stärker besteuert werden. Nun beantragt der Schaffhauser Regierungsrat, dass die Initiative für ungültig erklärt wird.
Die Initiative sei unklar formuliert, begründet er den Antrag. Es sei offen, ob mit der Initiative Regelungen wie das Steuersplitting und das sogenannte Halbsatzverfahren aufgehoben würden. «Dadurch würde das Schaffhauser Steuergesetz in diesem Punkt bundesrechtswidrig», schreibt der Regierungsrat. Ausserdem müssten Familien, je nachdem wie man die Initiative auslege, mehr Steuern bezahlen.
«Fadenscheinige Argumente»
Die Alternative Liste reagierte verärgert. Nach Annahme der Prämienverbilligungs-Initiative letztes Jahr sitze der bürgerlichen Regierung offensichtlich die Angst im Nacken, teilte die AL mit. Die Argumente der Regierung seien «an den Haaren herbeigezogen». Die Initiative sei klar formuliert, betont die AL, und fügt an: «Anders lautende Interpretationen sind abwegig und lassen nur den Schluss zu, dass die Regierung einmal mehr ihrer Bonzenklientel hofiert.»
Auch die SP/JUSO-Fraktion ist der Meinung, der Regierungsrat führe «fadenscheinige» Argumente gegen die Initiative ins Feld. Aus Angst vor einer Annahme sei die Regierung bereit, eine Volksabstimmung und damit Demokratie zu verhindern.
Die Entscheidung über die Ungültigkeit liegt beim Schaffhauser Kantonsrat.