Rund 60 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons Zürich sagten am 28. September 2014 Ja zu Zonen für günstigen Wohnraum. In der Stadt Zürich waren es sogar über 70 Prozent. Damit können Gemeinden bei Auf- und Einzonungen auch privaten Bauherren vorschreiben, einen Anteil günstige Wohnungen zu bauen. Im Gegenzug erhalten sie eine höhere Ausnützung.
Ein Vorstoss von SP, Grünen und Grünliberalen soll nun diese Bestimmung in die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich aufnehmen. Eine Bestimmung, die ursprünglich in der BZO enthalten, wegen fehlender Rechtsgrundlage vom Kanton aber wieder gestrichen worden war.
Eine gute Durchmischung und ein breit gefächertes Wohnungsangebot seien wichtig für die wachsende Stadt, begründete zum Beispiel Ann-Cathrin Nabholz (GLP) den Vorstoss. Die Vorschriften für spezielle Zonen seien ein Mittel, um mehr preisgünstige Wohnungen zu schaffen.
Stadtrat will handeln, nicht warten
FDP und SVP wollten, wie schon im kantonalen Abstimmungskampf, nichts wissen von Vorschriften für private Bauherren. Die CVP begrüsste die Stossrichtung zwar, war aber mit dem forschen Tempo nicht einverstanden: «Der Kanton muss zuerst sagen, was preisgünstiger Wohnungsbau ist», sagte Mario Mariani. Wann eine entsprechende Verordnung erlassen werde, sei nicht bekannt.
Die Bürgerlichen befürchteten, es komme zu einer Rechtsunsicherheit, wenn die Fahrpläne von Kanton und Stadt unterschiedlich ausfallen. Bauvorsteher André Odermatt teilte diese Bedenken nicht. Natürlich müsse man auf den Kanton warten, wolle aber jetzt ein Zeichen setzen: «Wir wollen das umsetzen, sobald klar ist, wohin die Reise geht.» Mitdenken dürfe man deshalb jetzt schon.
Mit 73 zu 44 Stimmen wurde der Vorstoss an den Stadtrat überwiesen. Dieser hat nun zwei Jahre Zeit, um eine Vorlage auszuarbeiten.
(kerf; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)