Die Zürcher Regierung hat sich mit dem «Steuerfall Dürnten» aufgrund verschiedener Anfragen aus dem Kantonsrat auseinander gesetzt. Darin wollten Parlamentarier wissen, wie es so weit kommen konnte und was es nun zu tun gilt.
Die Antwort der Regierung: Behörden seien nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, weshalb jemand keine Steuererklärung ausfüllt. Und auch die Tatsache, dass die Steuerbehörde jedes Jahr mehr und mehr Steuern von dem Hilfsarbeiter verlangt haben, sei rechtlich abgestützt. Schliesslich sollen Leute, die ihre Steuererklärung nicht ausfüllen, keine Vorteile haben im Vergleich zu jenen, die ihre Pflicht erfüllen, schreibt die Zürcher Regierung in ihrer Antwort.
Rückzahlung?
Auf die Frage, ob es eine Möglichkeit gäbe, dem Hilfsarbeiter das Geld zurückzubezahlen, heisst es in der Antwort der Regierung: Nein. Der Mann aus Dürnten habe keine Einsprache gemacht und seine Steuerrechnungen immer bezahlt. Damit sei die Einschätzung rechtskräftig und nicht mehr zu ändern.
Einzig durch einen Nachlassvertrag, den die Gemeinde, der Kanton und der Betroffene ausgehandelt haben, werden dem Mann die noch offenen Steuerschulden faktisch erlassen.
«Steuerfall Dürnten»
Der Fall des Hilfsarbeiters aus Dürnten warf im Dezember 2014 hohe Wellen. Damals wurde bekannt, dass der Mann seit Jahren viel zu hohe Steuern bezahlt hatte, da er keine Steuererklärung ausgefüllt hatte. Zuletzt waren die Steuern höher als sein jährlicher Lohn.