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Zürich Schaffhausen Strafe für «Lambada-Amokfahrer» halbiert

Das Zürcher Obergericht hat eine erstinstanzliche 15-jährige Freiheitsstrafe gegen einen heute 28-jährigen Mann aus Schönenwerd auf siebeneinhalb Jahre halbiert. So haben die Oberrichter die Amokfahrt an der Langstrasse zwar bestätigt, die vorherigen Sexualdelikte neu als nicht erwiesen eingestuft.

Es war Ende März 2014, als das Bezirksgericht Zürich den heute 28-jährigen Beschuldigten, einen Schweizer, wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, versuchter schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie weiteren Nebendelikten zu einer hohen Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilte.

Das Bezirksgericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte in der Nacht auf den 10. Februar 2012 im Zürcher Rotlicht-Milieu eine brasilianische Prostituierte mit einer Stahlrute brutal geschlagen und wiederholt vergewaltigt hatte. Danach setzte er sich in sein Auto und fuhr vor der Lambada-Bar an der Zürcher Langstrasse in eine Menschengruppe. Ein 39-jähriger Mann erlitt dabei ein schweres Schädelhirntrauma, an dem er im Spital starb. Vier weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt.

Wende am Obergericht

Am Dienstag kam es vor dem Obergericht zu einer bedeutenden Wende. Dafür war vor allem die Zeugenaussage der brasilianischen Prostituierten verantwortlich. So hinterliess die heute 41-jährige Barmaid vor Obergericht einen insgesamt schlechten Eindruck. Sie verwickelte sich während der richterlichen Befragung in zahlreiche Widersprüche und leistete damit der Version des nur teilgeständigen Beschuldigten Vorschub.

Während die Geschädigte behauptet hatte, dass sie schon auf offener Strasse vom Beschuldigten mit einer Stahlrute geschlagen und danach verschleppt sowie in einem Zimmer mehrfach vergewaltigt worden sei, hatte der Angeschuldigte erklärt, dass es erst nach dem einvernehmlichen und käuflichen Geschlechtsverkehr zu einem Streit wegen des Preises gekommen sei. Dabei habe er der Angreiferin einen Schlagstock entwendet und damit auf sie eingeschlagen.

5000 Franken Schmerzensgeld

Bei der Zeugenaussage behauptete die Geschädigte zudem, dass sie sich nicht als Prostituierte betätigt habe - für das Obergericht in unglaubhafter Weise. Das Gericht sah schliesslich aufgrund des Verletzungsbildes nur die Schläge mit einem Schlagstock und damit eine versuchte schwere Körperverletzung als erwiesen an, nicht aber die eingeklagten Vergewaltigungen oder sexuellen Nötigungen.

Dies führte zu gewichtigen Teilfreisprüchen von den Sexualdelikten sowie zu einer Strafreduktion von siebeneinhalb Jahren. Zudem soll der Beschuldigte der Brasilianerin ein Schmerzensgeld von nur noch 5000 Franken statt 13'000 Franken bezahlen. Beide Parteien können den jüngsten Entscheid weiterziehen.

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