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Vorläufiges Ja im Kantonsrat Ausländer sollen in Zürcher Gemeinden abstimmen dürfen

Bei Gemeindeabstimmungen sollen im Kanton Zürich auch Ausländerinnnen und Ausländer mitentscheiden dürfen. Der Kantonsrat hat zu diesem Ausländerstimmrecht vorläufig Ja gesagt.

Das Anliegen geht auf eine sogenannte Behördeninitative des Zürcher Stadtrats zurück. Konkret sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in eigener Kompetenz das Stimm- und Wahlrecht für Gemeindevorlagen und Gemeindebehörden einzuführen. Voraussetzung wäre, dass Ausländerinnen und Ausländer mindestens seit zwei Jahren in der Gemeinde wohnen.

Das würde unsere Demokratie stärken.
Autor: Cornine Mauch Stadtpräsidentin Zürich

Vor dem Parlament warb die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) persönlich für das Anliegen. Angesichts der hohen Ausländeranteile im Kanton und in der Stadt Zürich sei es demokratiepolitisch wünschenswert, dass politische Entscheide breiter abgestützt würden, sagte Mauch. Das Leben der Ausländer unterscheide sich kaum von jenem ihrer schweizerischen Nachbarn. Deshalb sei die Beteiligung der Ausländer an politischen Entscheiden erwünscht. «Das würde unsere Demokratie stärken», meinte Mauch. Zudem erinnerte sie daran, dass gemäss dem Vorschlag der Stadt Zürich jede Gemeinde selber entscheiden kann, ob sie ihren Ausländern nun das Stimm- und Wahlrecht erteilen will oder nicht.

Unterstützt wurde die Behördeninitiative des Zürcher Stadtrates von SP, GLP, von den Grünen, von der Alternativen Liste und von einem Teil der CVP. «Wer hier lebt, arbeitet und Kinder zur Schule schickt, soll auch mitreden dürfen, wenn es darum geht, wo Schulen gebaut oder Sportplätze erstellt werden», fand etwa Katrin Cometta von der GLP.

Wer abstimmen will, soll sich einbürgern lassen
Autor: Fabian Müller Kantonsrat FDP

SVP, FDP, EDU, EVP und der andere Teil der CVP sprachen sich gegen das Ausländerstimmrecht aus. SVP-Vertreterin Christina Zurfluh warnte vor «sozialem Unfrieden», wenn über die Köpfe der einheimischen Bevölkerung entschieden werde. Fabian Müller von der FDP erinnerte daran, dass das schweizerische System «einzigartig, aber auch einzigartig anspruchsvoll» sei. Es setze Sprachkenntnisse, aber auch eine Vertrautheit mit der Schweizer Rechtsordnung voraus. «Beides wird mit der Einbürgerung geprüft. Wer abstimmen will, soll sich deshalb einbürgern lassen», folgerte er.

Noch viele Hürden

Schliesslich wurde die Initiative mit 87 Stimmen «vorläufig unterstützt». Notwendig gewesen wären 60 Stimmen. Bis zum kommunalen Ausländerinnen- und Ausländerstimmrecht ist der Weg aber noch weit.

Nach der Behandlung der Behördeninitiative durch die zuständige Ratskommission wird sich das Parlament ein zweites Mal mit dem Begehren befassen. Dann ist für deren Zustandekommen eine Mehrheit im 180-köpfigen Parlament notwendig.

Weil anschliessend eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig wäre, käme es zwingend zu einer Volksabstimmung. Weitere – kommunale – Volksabstimmungen stünden an, um das Stimmrecht schliesslich in den verschiedenen Gemeinden einzuführen.

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