Religiöse Schriften gratis auf der Strasse verteilen – das ist in der Schweiz nicht verboten. Solche Aktionen werden durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Verboten ist allerdings «das Werben für oder das Anstiften zu krimminellen Handlungen», wie die Stadt Winterthur in einer Stellungnahme gegenüber dem «Regionaljournal» schreibt.
Andere Ausgangslage?
Eine solche konnte den Initiaten von «Lies!» bis jetzt nicht nachgewiesen werden. Nun wurde aber bekannt, dass der Initianten der Aktion in der Schweiz verhaftet wurde. Aus dem Umfeld des «Emirs» von Winterthur sollen mehrere Personen in den Dschihad gezogen sein. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn, wegen «Unterstützung einer kriminellen Vereinigung». Winterthur will deshalb prüfen, ob sich daraus eine Möglichkeit ergibt, die Aktion in Winterthur zu verbieten, bestätigt der Stadtrat eine Meldung des Winterthurer «Landboten».
Zürich wartet ab
In Zürich ist ein solches Verbot im Moment kein Thema. Die Aktionen seien bisher problemlos über die Bühne gegangen, hält Polizeisprecher Marco Cortesi fest: «Wir behandeln diese Glaubensrichtung gleich wie alle anderen.» Anders wäre die Sachlage, wenn den Lies-Aktivisten nachgewiesen werden kann, dass sie Leute für den Dschihad rekrutieren. Deshalb ist man auch in Zürich an den Abklärungen von Winterthur interessiert.